Kritik aus dem Einzelhandel an der Bon-Pflicht
Im Dezember wurde ich bei einer öffentlichen Veranstaltung auf die kommende Bon-Pflicht für den Einzelhandel angesprochen. Als ich öffentlich zusagte, mich in dieser Thematik kundig machen zu wollen und für die Interessen unseres Einzelhandels stark machen zu wollen, wurde ich in den sozialen Medien dafür sogar angegriffen. Unverständlich, denn als Landrat bin ich zunächst für alle Probleme und Herausforderungen zuständig, eben auch wenn der Einzelhandel sich hilfesuchend an mich wendet.
Thema im Bundestag
Da es sich um ein bundesweites Thema handelt, habe ich mich in dieser Sache an Claudia Müller, die Mittelstandbeauftragte der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen gewandt.
Claudia Müller hatte mir gegenüber die Befürchtungen des Einzelhandels im Landkreis Miltenberg bestätigt: „Der Einzelhandel erwartet, dass die Neuregelung dazu führt, dass zwei Millionen Kilometer Bon-Papier zusätzlich bedruckt werden müssen. Das ruft auch die Grünen auf den Plan: ‚Es ist nicht sinnvoll, Unmengen zusätzlicher Bons auf spezielles Thermopapier zu drucken, das nicht recycelbar ist‘, mahnt sie deshalb. ‚Außerdem enthalten die Bons oft Bisphenol-A und sind deshalb für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.‘“
Vor einer eindeutigen Positionierung wartet die grüne Bundestagsfraktion aber noch auf ein Fachgutachten, wird dieses Thema weiter begleiten. Ein ausführliches Interview mit Claudia Müller finden Sie hier.Claudia Müller hatte mir gegenüber die Befürchtungen des Einzelhandels im Landkreis Miltenberg bestätigt: „Der Einzelhandel erwartet, dass die Neuregelung dazu führt, dass zwei Millionen Kilometer Bon-Papier zusätzlich bedruckt werden müssen. Das ruft auch die Grünen auf den Plan: ‚Es ist nicht sinnvoll, Unmengen zusätzlicher Bons auf spezielles Thermopapier zu drucken, das nicht recycelbar ist‘, mahnt sie deshalb. ‚Außerdem enthalten die Bons oft Bisphenol-A und sind deshalb für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet.‘“
Ich selbst lege mir auf alle Fälle eine App zu, damit ich Bons auch elektronisch entgegennehmen und speichern kann.
Initiative des Bundeswirtschaftsministers
Dennoch schöpfe ich Hoffnung aus einer Initiative des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier, der sich in Folge der anhaltenden öffentlichen Diskussion nun auch ablehnend-kritisch geäußert hat! Hier lesen Sie einen aktuellen Bericht.
Inzwischen hat sich jedoch Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisch zu den Gedanken des Bundeswirtschaftsministers geäußert und grundsätzlich die Bonpflicht verteidigt.
Position der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Auf Rückfrage bei der Bundestagsabgeordneten Dr. Manuela Rottmann erhielt ich folgende Stellungnahme:
Die Bonpflicht wurde 2016 zusammen mit weiteren Maßnahmen
gegen den Betrug mit digitalen Kassensystemen beschlossen. Kern des Gesetzes
von 2016 war die Zertifizierung betrugssicherer Ladenkassen. Dieses Ziel ist
bis heute wichtig. Durch die Manipulation von Kassen entsteht dem Fiskus
jährlich ein Schaden in Höhe mehrerer Milliarden Euro. Gleichzeitig stehen
ehrliche Unternehmen im Wettbewerb mit Betrügern.
Um diesen unhaltbaren Zustand zu beheben, ist es richtig,
nur noch betrugssichere Kassen zuzulassen. Der eigentliche Skandal ist, dass
die Große Koalition es jahrelang nicht geschafft hat, ein
Zertifizierungsverfahren für Kassensysteme zu entwickeln. Wenn Unternehmen
betrugssichere Kassensysteme nutzen würden, wäre es auch kein Problem, diese
Unternehmen von der Belegpflicht zu befreien. So eine Befreiung können Sie auch
schon heute beantragen. Statt jetzt das ganze Gesetz in Frage zu stellen,
müssen schnellstmöglich laufende Zertifizierungsverfahren der Behörden
abgeschlossen werden. Dann wäre auch die Bonpflicht nicht mehr zwingend
notwendig. Außerdem sollten Unternehmen zusätzlich an praktikablen digitalen
Lösungen für Kassenbelege arbeiten. Ein Papierausdruck ist in unserem digitalen
Zeitalter sicher keine Zukunftslösung. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund,
dass die meisten Kassenbons auf phenolhaltigem Thermopapier gedruckt sind,
erhebliche Gesundheits- sowie Umweltschäden verursachen und darüber hinaus
nicht recycelbar sind.
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