Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Klimaschutz ist spätestens im Jahr 2021 mit der
notwendigen Aufmerksamkeit in der politischen und öffentlichen Diskussion
angekommen. Klimaschutz ist DIE Herausforderung in unserem Jahrzehnt bzw. für
unsere Generation. Politisch gesehen sind die Landkreise gleich doppelt mit den
Themen Klimaschutz sowie Energie- und Verkehrswende betroffen. Zum einen setzen
wir als untere staatliche Behörde gesetzliche Vorgaben von Bund und Freistaat
um, zum anderen sind wir im eigenen Wirkungskreis tätig und versuchen hier
aktiv einen eigenen Beitrag zu leisten.
Klimaschutz ist eine
wichtige Aufgabe für den Landkreis Miltenberg
Die bisherigen Maßnahmen des Landkreises Miltenberg sind
vielfältig. Sie reichen vom Unterhalt einer Energieagentur am Bayerischen
Untermain mit zahlreichen Projekten wie Energieberatung, Energiecoaching und
Netzwerkarbeit (z.B. Ökoprofit für Unternehmen) bis hin zur Klimabilanzierung
für den Landkreis und die Region Bayerischer Untermain bis zu konkreten
Projekten. Hier nenne ich nur beispielhaft die Generalsanierung von Schulen wie
HSG Erlenbach und JBG Miltenberg nach der Lebenszyklusbetrachtung, den Aufbau
und Betrieb eines Nahwärmenetzes für das Schulzentrum Miltenberg-Nord, den
Umbau der Heizungsanlage im Landratsamt oder das Photovoltaikprogramm für die
Liegenschaften des Landratsamtes. Aber auch die Konzipierung und nun
schrittweise Umsetzung des Radwegekonzeptes für den Landkreis oder den Ausbau
des ÖPNV-Angebots im Landkreis Miltenberg müssen für den Bereich der Mobilität
erwähnt werden. Nicht zuletzt die Gründung der Aschaffenburg Miltenberg
Nahverkehrsgesellschaft im Jahr 2021 legt die Grundlage für eine konzeptionelle
Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Miltenberg. Im Dezember wird eine
neue Expressbuslinie aus dem nördlichen Landkreis direkt zur S-Bahnlinie 1 an
den Start gehen, mittlerweile haben wir ein digitales Ticket über www.bahn.de und für das Jahr 2022 setze ich auf
eine Ausweitung des Auf-Achse-Tickets auf den Zeitraum Montag bis Freitag für
Gelegenheitsfahrten.
Green Deal der
Europäischen Union – ein klimaneutrales Europa
Die neuen politischen Ziele in Sachen Klimaschutz durch die
Europäische Union sowie auf Bundes und bayerischer Ebene bedürfen der
Konkretisierung. Alleine von der Deklaration, dass Europa bis 2055
klimaneutral, die Bundesrepublik dieses Ziel bis 2050 und Bayern diesen Status
bereits bis 2045 erreicht haben will, sind wir noch keinen konkreten Schritt
vorangekommen. Es bedarf vieler konkreter Schritte. Da die Landkreise in
Bayern, wie eingangs erwähnt, sowohl als untere staatliche Behörde als auch als
Landkreis im eigenen Wirkungskreis entscheidend an der Umsetzung aller Schritte
beteiligt sind, hat sich der Bayerische Landkreistag das Thema Klimaschutz zum
Schwerpunkt der Landkreistage 2021 gesetzt. Die Vorbereitung des
Positionspapieres oblag dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umwelt (unter
meinem Vorsitz) in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und
Verkehr (unter Vorsitz meines Kollegen Franz Löffler). Für die gute Arbeit
aller Kolleginnen und Kollegen gilt mein ausdrücklicher Dank!
Im diesem Blog möchte ich Ihnen zunächst meine Rede zum
Positionspapier am 28.10.2021 beim Bayerischen Landkreistag in Dachau und
anschließend auch das Positionspapier zur Verfügung stellen.
Die Rede zur
Präsentation des Positionspapieres auf dem Bayerischen Landkreistag am 28.
Oktober 2021:
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Im Mittelpunkt unserer Tagung steht mit der Herausforderung
Klimaschutz, Energie- und Verkehrswende das zentrale gesellschaftliche Thema,
das nicht nur Politik, sondern die gesamte Gesellschaft und die Öffentlichkeit
bewegt. Erst in dieser Woche wurde gemeldet: Die CO2-Konzentration in der
Atmosphäre hat im Jahr 2021 einen historischen Höchststand in der
Menschheitsgeschichte erreicht – und die Zunahme hat sich im Vergleich zum
Anstieg in den 10er Jahren unseres Jahrhunderts erneut verstärkt.
Wenn wir den Klimaschutz erfolgreich umsetzen wollen, müssen
sich die Bayerischen Landkreise hiermit auseinandersetzen, denn: Die traditionelle
Rolle der Landkreise in Bayern, das ist unser Selbstverständnis und sozusagen
unsere DNA, liegt im erfolgreichen Umsetzen, das konkrete Machen! Wir sorgen
dafür, dass es funktioniert! „Es“ ist jeweils das, was gerade umgesetzt werden
muss.
Deshalb ist es wichtig und gut, dass wir Landkreise uns
konkret und detailliert mit der Frage auseinandersetzen: Wie und unter welchen
Voraussetzungen können die ambitionierten Klimaschutzziele und die dafür
notwendige Energie- und Mobilitätswende gelingen – gerade aus der Perspektive
der Landkreise und der vielfältigen ländlichen Räume, in denen 70% der
bayerischen Bevölkerung leben?
Diese zentrale Frage – wie soll das gelingen - bewegt
zurecht viele Menschen, gerade dann,
- wenn sie
in der energieintensiven Industrie arbeiten,
- wenn sie
bislang ohne echte Alternative mit dem Auto pendeln oder
- wenn sie
ihre Energierechnung ansehen, und ist damit auch Anlass echte Sorge.
Wir brauchen den konkreten und gangbaren Weg der
Veränderung, denn eine gravierende Gefährdung wie durch die Klimakatastrophe
verleitet aufgrund der Dringlichkeit mitunter vorschnell zu radikalen
Antworten. Radikale Antworten alleine lösen aber nicht unsere Probleme.
Vielmehr gefährden gerade radikale Antworten die Akzeptanz politischer Lösungen
und sind nicht der richtige Weg. Wer radikalisiert, der verliert. Damit meine
ich nicht in erster Linie Wahlen, sondern das so elementar wichtige Vertrauen
der Menschen und damit die notwendige Unterstützung der Bevölkerung bei der
erfolgreichen Bewältigung eben dieser existentiellen Herausforderung.
Anstelle radikaler Forderungen und falsch-einfacher
Antworten brauchen wir nachvollziehbare und konkret definierte Schritte hin zu
den notwendigen fundamentalen Veränderungen, um erfolgreich Klimaschutz zu
erreichen und die Energie- und Verkehrswende gelingen zu lassen.
Die fundamentalen Veränderungen sind eine konsequente Abkehr
von fossilen Energien, einen Sprung in eine Solar-Wind-Wasserstoff-Ökonomie,
ein neues von Verantwortung geprägtes Verhältnis zu unserer Natur, Kooperation
statt Ausbeutung, um letztlich nicht mehr und nicht weniger zu erreichen als
eine grundlegende Veränderung der uns gewohnten industriellen Moderne.
Damit dieser Veränderungsprozess gelingen kann, müssen die
zentralen Fragen (Umbau der industriellen Produktion, Veränderung der Mobilität
und die Umstellung der Energieerzeugung) konkret und nachvollziehbar
beantwortet werden.
Daneben müssen wir die Folgen des bereits wirkenden
Klimawandels angehen. Wir müssen gewappnet sein: bei Unwettern, Starkregen und
Hochwasser ebenso wie bei Hitze, Dürren und Trockenperioden mit den
entsprechenden Folgen für den Siedlungsbau oder den Umbau der gerade im
fränkischen oft kommunalen Wälder.
Mit der beschlossenen Resolution zum Klimaschutz definieren
die bayerischen Landkreise Leitplanken, wie diese grundlegende Veränderung vor
Ort und gemeinsam mit den Menschen gelingen kann. Die Landkreise leisten schon
heute einen starken substantiellen Beitrag zur Klima-, zur Energie- und zur
Verkehrswende. Nicht nur in ihren Liegenschaften, mit ihrem Fuhrpark und in den
Verwaltungen – auch mit und zusammen mit ihren Gemeinden und ihren Bürgerinnen
und Bürgern.
Unsere Mittel sind aber begrenzt, meine sehr geehrten
Kolleginnen und Kollegen. Und wenn wir neue Aufgaben auferlegt bekommen, dann
brauchen wir auch das notwendige Personal und die entsprechenden finanziellen
Ressourcen. Die Landkreise nehmen selbst keine Steuern ein. Sie finanzieren
sich im Wesentlichen über den allgemeinen Finanzausgleich und die Kreisumlage.
Der Klimaschutz ist für die bayerischen Kommunen nach wie
vor rechtlich betrachtet keine Pflicht, sondern eine freiwillige Aufgabe! Recht
und Wirklichkeit fallen hier schlicht auseinander. Das zeigt der tägliche
Austausch mit den Ministerien auf Verbandsebene - mit stetig neuen
Arbeitsgruppen und immer neuen Fragen, was die Kommunen für den Staat tun
können.
Auch unseren staatlichen Landratsämtern bürdet man durch EU-
und Bundesrecht immer mehr auf. Oft ohne den nötigen finanziellen oder
personellen Ausgleich. Wir sind dennoch bereit, weiterhin und mehr
Verantwortung zu übernehmen.
Dafür muss die Umsetzung der Klimaziele – die kommenden
Maßnahmen und Gesetze - an den Grundsätzen von Zuständigkeit,
Leistungsfähigkeit und Praktikabilität ausgestaltet werden. Wir brauchen keine
zusätzliche Bürokratie und keine Titel ohne Mittel. Was wir brauchen ist ein
fairer Austausch auf Augenhöhe, klare Zuständigkeiten und eine angemessene
Finanz- und Personalausstattung. Hierfür müssen Bund und Staatsregierung Sorge
tragen. Wir werden hier noch stärker als in der Vergangenheit auf die
Prinzipien der Konnexität hinweisen.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, meine
sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Jeder muss seinen Beitrag leisten.
Klar ist: Ohne die nötige Akzeptanz vor Ort werden Klima-,
Energie- und Verkehrswende nicht gelingen. Wir müssen die Menschen vor Ort
mitnehmen und einbinden in den Veränderungsprozess.
Dafür müssen alle Maßnahmen von Bund und Freistaat an den
unterschiedlichen Herausforderungen in den Ballungsräumen und den ländlichen
Räumen orientiert sein. Der Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse muss
gelebt werden.
Das bedeutet beispielsweise, dass es ohne Individualverkehr
im ländlichen Raum nicht gehen wird. Oder wollen Sie jemanden, der heute
bereits 80 oder 100km in die Arbeit pendelt, erklären, dass er nicht mehr mit
dem Auto, sondern öffentlich fahren soll und dafür drei oder vier Mal umsteigen
und die dreifache Zeit aufbringen soll? Was in der Stadt durch Taktverdichtung
und ähnlichen Maßnahmen geht, wird im ländlichen Raum nicht vollumfänglich funktionieren.
Hier braucht es passende Ansätze zu einem guten Mix in Sachen Mobilität, jetzt
wie in der Zukunft!
Wir Landkreise haben uns bereits auf den Weg gemacht, den
ÖPNV auszubauen. Aber egal ob es neue Linien oder flexible On-Demand-Verkehre
sind, dieser Weg kostet viel Geld! Es darf sich bei der Verkehrswende nicht das
wiederholen, was bei den Sozialleistungen geschehen ist, dass auf Bundesebene
Leistungen beschlossen werden, die Rechnung aber an die kommunale Ebene geht.
Deshalb: Wir Landkreise dürfen uns beim Thema Klimaschutz nicht
unter Wert verkaufen. Die Wertschöpfung – ökologisch wie ökonomisch - muss vor
Ort verbleiben. Wieso braucht es Rechtsanwälte um zu klären, ob man als
Landkreis eine Freiflächen-PV aufstellen oder sich an einem Bürgerwindpark
beteiligen darf? Oder, ob Energie als Abfallprodukt einer thermischen
Abfallverwertung überhaupt veräußert werden darf? Ob der bestehende
Rechtsrahmen (Kommunalrecht) dafür nachjustiert werden muss? Ich meine ja, bin
aber gespannt auf die Ausführungen unserer Referenten hierzu.
Einig, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sind
wir uns jedenfalls in einem Punkt: Die Landkreise sind nicht das Auffangbecken
für unliebsame Aufgaben. Jeder muss seinen Beitrag leisten.
Überspitzt: Solange nicht jedes Dach in der Stadt mit PV-Anlagen
vollgemacht wird, kann die Forderung nicht lauten, der ländliche Raum solle
sich nicht so haben, egal ob es um die Windkraft, die Freiflächenphotovoltaik
oder die Ausgleichsflächen geht. Wir Landkreise sind nicht die Resterampe der
Ballungsräume!
Eines ist ganz wichtig, meine sehr geehrten Kolleginnen und
Kollegen. Wir alle sind für Erneuerbare Energien, für die
Artenvielfalt und für die Biodiversität. Genau deshalb darf der Ausbau der Windkraft eben so wenig wie der Ausbau der Freiflächenphotovoltaik nach dem Prinzip des
Zufalls oder Wildwuchs oder gar über unsere Köpfe hinweg verordnet werden -
sondern selbstgesteuert und in geordneten Bahnen. Überörtliche Angelegenheiten
müssen hierbei auch überörtlich angegangen werden. Jeder muss seinen Beitrag
leisten - Stadt wie Land. Und: Verbleibende, unvermeidbare Belastungen des
ländlichen Raums müssen ausgeglichen werden.
Lassen Sie mich zum Schluss betonen: Mit der derzeitigen
Finanz- und Personalausstattung werden wir als Landkreise den bestehenden
Herausforderungen nicht gerecht werden können. Und das ganz ohne
Aufgabenmehrung. Die Staatsregierung muss sich hiermit auseinandersetzen! Neue
oder zusätzliche Aufgaben auf Basis von EU- oder Bundesrecht müssen
konnexitätskonform ausgestaltet werden. Bund und Staatsregierung müssen für den
Ausbau der Finanzierungsströme vielleicht auch neue Wege gehen: Beispielsweise
durch die Beteiligung der Landkreise an den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.
Wir sind uns einig, meine sehr geehrten Kolleginnen und
Kollegen: Die Aufgaben sind groß, die Erwartungshaltung hoch. Wir werden
weiterhin unseren Beitrag leisten.
Resolution zum Klimaschutz des Bayerischen
Landkreistags
Die
diesjährigen Flut- und Unwetterkatastrophen haben die Auswirkungen des
Klimawandels in einem noch nicht dagewesenen Maße auch in Deutschland spürbar
gemacht. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass man an der „Schwelle epochaler
Veränderungen steht: Nicht nur irgendwo in der Welt, sondern ganz konkret in
Deutschland und auch in Bayern“. Die auf europäischer, nationaler und
bayerischer Ebene vereinbarten Ziele und angedachten Maßnahmen zum Klimaschutz sowie
zur Energiewende sind infolge substantieller Natur; sie werden erhebliche
Anstrengungen mit sich bringen und einen tiefgreifenden Einfluss auf das Leben
der Menschen vor Ort und die lokalen und regionalen Handwerksbetriebe und Unternehmen
haben. Bei der Umsetzung der Klimaziele muss darauf geachtet werden, dass die notwendigen
Maßnahmen in Einklang gebracht werden mit wirtschaftlicher Entwicklung,
Sicherung des Wohlstands, industrieller Wertschöpfung, sozialem Augenmaß sowie -
mit Blick auf die mehr als neun Millionen Menschen, die in Bayern im
kreisangehörigen Raum leben - nicht zuletzt dem Verfassungsziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Klimaschutz
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert globale Lösungsansätze.
Gleichwohl sind Landrätinnen und Landräte zentrale Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner vor Ort. Die Landkreise werden weiterhin ihren Anteil zur
Erreichung der Klimaziele und Energiewende leisten, indem sie beim Klimaschutz
und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien weiter aktiv vorangehen. In
Anerkennung ihrer Verpflichtung für die nachfolgenden Generationen sowie zur Positionierung
mit Blick auf kommende Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene
verabschiedet der Bayerische Landkreistag folgende
Resolution zum Klimaschutz des Bayerischen
Landkreistags
Die
bayerischen Landkreise
sind sich ihrer Verantwortung zur Erreichung
der Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens und den davon abgeleiteten Zielen
des europäischen Green Deals, der Bundesregierung sowie der Bayerischen
Staatsregierung bewusst. Sie heben hervor, dass die Landkreise bereits heute
durch vielfältige Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten
und im eigenen Wirkungskreis sowie im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch
zukünftig als verlässlicher und engagierter Partner am Gelingen der Klima- und
Energiewende substantiell mitwirken.
unterstützen hierzu die Grundsätze von
Technologieoffenheit, marktwirtschaftlichen Lösungen und der notwendigen
Verzahnung unterschiedlicher Instrumente, den Ausbau eines
sektorenübergreifenden Emissionshandels- und Anreizsystems sowie die Einführung
eines CO2-Grenzausgleichssystems nach europäischen Vorgaben. Sie plädieren dafür,
dass der vorgesehene Mechanismus dahingehend beschränkt wird, dass Ausgleichszahlungen
nur so weit gehen dürfen, wie Maßnahmen des Klimaschutzes zur CO2-Minderung konkret
beitragen. Darüber hinaus muss auch im Bereich der Exporte durch geeignete
Maßnahmen sichergestellt werden, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen
kommt.
begrüßen den Vorschlag zur Verbesserung der
Informationen und von Anreizen zur Erhöhung der nationalen Renovierungsquoten
und unterstützen Maßnahmen zur langfristigen Dekarbonisierung von Gebäuden
ebenso wie die Einführung einheitlicher europäischer Standards, die erstmals
eine europaweite Vergleichbarkeit des Gebäudebestands gewährleisten. Fortlaufende
Überwachungs- und Berichtspflichten werden demgegenüber ebenso kritisch gesehen
wie starre Renovierungsquoten. Zusätzliche Bürokratie trägt weder zur
Erreichung der Klimaziele bei, noch schafft sie dringend benötigten Wohnraum
oder verbessert die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen der
Kommunen.
unterstreichen die Stellungnahme des
Europäischen Ausschusses der Regionen zur Umsetzung der Vergaberichtlinien, wonach
lokale und regionale Gebietskörperschaften auch das lokale Wirtschaftswachstum
und örtliche Strukturen zum Zwecke des Klimaschutzes und einer positiven Umweltbilanz
durch regionale Vermarktungsströme statt langer Transportwege (z. B. „Holz von
hier“) im Sinne des sogenannten Prinzips „buy local“ fördern können sollen.
befürworten ein überörtliches und
naturraumbezogenes Klima- und Kompensationsmanagement als Beitrag zu einem
maßvollen Flächenverbrauch in Stadt und Land sowie zu einer klimaoptimierten
Bodennutzung. Bestehende Nutzungskonflikte des nach Naturschutzrecht erforderlichen
Ausgleichs können insbesondere mit agrarstrukturellen Erfordernissen und einem
möglichst geringen bürokratischen Aufwand so besser in Ausgleich gebracht
werden.
erklären, dass zusätzlich zur Nutzbarmachung
von Leerständen, von Entsiegelungsmaßnahmen, von gebäude- und agrarintegrierten
EE-Produktionsstandorten sowie von projektintegrierter Kompensation zusätzliche
Synergieeffekte zugunsten des Klimaschutzes erschlossen werden können, soweit insbesondere
Flächentausch- und Flächenmanagementmaßnahmen gefördert sowie natürliche
CO2-Speicher, wie Moore, Wälder und Humusböden, strategisch einbezogen und zur
Kompensation herangezogen werden.
unterstützen das Ziel von schnelleren und
effizienten Genehmigungsverfahren nicht durch Verfahrensverzicht oder
Genehmigungsfiktion, sondern durch die Ermöglichung einer vollständig digitalen
und zeitgleichen Verfahrensabwicklung mittels Etablierung einer bayernweiten
Plattform für Fachstellenbeteiligung und digitale Behördenzusammenarbeit sowie durch
Erhöhung der Antragsqualität mittels Überprüfung der einschlägigen
berufsrechtlichen Anforderungen an Planer und Prozessbeteiligte.
Handlungspotentiale bestehen zudem auf Ebene der bautechnischen Vorschriften.
Inkonsistenzen und Widersprüche zwischen europäischem Bauproduktenrecht und
nationalem Bauwerksrecht führen nicht nur zu Mehrkosten und
Rechtsunsicherheiten für die Bauwirtschaft, sie verkomplizieren auch die
bautechnische Prüfung und verlängern damit die Verfahrens- und Projektlaufzeit.
erkennen an, dass sich die Einsparziele für
Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor nur durch einen Umstieg auf klimaschonende
Antriebstechniken unter Verwendung regenerativer Energieträger, den Ausbau des
SPNV und ÖPNV sowie Strategien zur Verkehrsverlagerung und Verkehrsvermeidung
erreichen lassen. Der dafür erforderliche Aufbau eines attraktiven,
grenzüberschreitenden Tank- und Ladesäulennetzes sowie der Ausbau und die
Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur muss von Bund und EU im Ballungs-
wie im ländlichen Raum zügig umgesetzt werden, ebenso wie die Vorhaltung einer
flächendeckenden digitalen Infrastruktur. Im Interesse gleichwertiger
Lebensverhältnisse darf die Entwicklung nicht allein dem Markt überlassen
werden, sondern ist die Versorgungssicherheit in der Fläche durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
Die neuen Gruppenfreistellungen in der allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung, mit denen der Bau, die Installation oder die
Modernisierung der Lade- oder Tankinfrastruktur zur Versorgung von Fahrzeugen
mit Strom oder erneuerbarem Wasserstoff ohne langwierige Vorab-Notifizierung
bei der EU-Kommission finanziert werden können, sind insofern zu begrüßen. Bis
zum vollständigen Ausbau des ÖPNV und dem Vollzug der Antriebswende ist den
finanziellen Mehrbelastungen gerade der Menschen im ländlichen Raum, die über
keine vergleichbaren Alternativen zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse
verfügen, durch eine Erhöhung der Pendlerpauschal Rechnung zu tragen.
erwarten vom Freistaat zur Erschließung aller
größeren Orte eine deutliche Ausweitung des SPNV-Angebots und - wo
Streckenreaktivierungen an wirtschaftliche Grenzen stoßen oder bisher
Bahnanbindungen fehlen - die Einrichtung landesbedeutsamer Buslinien und flexibler,
zeitgemäßer Angebote. Zudem streben die Landkreise eine deutliche Verbesserung
des ÖPNV-Angebots an. Der verstärkte ergänzende Einsatz von
Linienbedarfsverkehren (On-Demand-Verkehren) - insbesondere in der Fläche - und
eine Erhöhung der Beförderungskapazitäten in den Ballungsräumen sind neben
einer Vernetzung aller Verkehrsträger nötig, um die seitens der
Verkehrsministerkonferenz geforderte Verdoppelung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu
erreichen. Die Landkreise werden hierzu einen eigenen Beitrag leisten, sind
jedoch auf eine massive Erhöhung insbesondere der Regionalisierungsmittel des
Bundes und der ÖPNV-Zuweisungen des Freistaats angewiesen.
Drittfinanzierungsmittel können ein sinnvoller Beitrag sein, um die
Finanzierungslücken zu schließen und die Verkehrsbelastung zu regulieren. Der
flächendeckende Ausbau des ÖPNV-Angebots muss Vorrang gegenüber der Einführung
von sehr günstigen Flatrate-Tarifen haben, die bei hohem Finanzierungsaufwand
für den Angebotsausbau das bestehende Defizit in der ÖPNV-Finanzierung
zusätzlich vergrößern.
betonen
die Bedeutung des Radverkehrs für das Gelingen der Mobilitätswende und für eine
vernetzte Mobilität in der Erwartung, dass Land und Bund entlang von Bundes-
und Staatsstraßen Radwege selbst ausbauen, die Fahrradmitnahme im Bahnverkehr
erleichtern und durch eine Verstetigung der Förderung des Radverkehrs die
Gemeinden, Städte und Landkreise über 2023 hinaus insbesondere finanziell
unterstützen, um kreisweite bzw. kreisübergreifende Fahrradkonzepte gemeinsam fortentwickeln
und ausbauen zu können.
betonen,
dass sich die Auswirkungen des Klimawandels regional manifestieren und das
Gelingen von Klima-, Energie- und Verkehrswende wesentlich von der Akzeptanz vor
Ort sowie klar abgrenzbaren Zuständigkeiten von Staat und Kommunen abhängt. 70%
der bayerischen Bevölkerung lebt in kreisangehörigen Räumen. Dies bedeutet,
dass unvermeidbare Lasten, die insbesondere im ländlichen Raum anfallen, durch
Entlastungsmaßnahmen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse
(Verbesserung der digitalen Infrastruktur, der medizinischen Versorgung,
ÖPNV-Ausbau, etc.) auszugleichen sind, Wertschöpfungspotenziale in den
Landkreisen realisiert werden müssen und der ökologische Ertrag der
Klimaschutzmaßnahmen vor Ort verbleiben sollte. Die Klimaziele dürfen nicht -
auch nicht faktisch - bis auf die kreisliche Ebene delegiert werden, ohne konkrete
Aufgaben zu definieren sowie notwendige Strukturen und Ausgleiche zu schaffen. Insbesondere
muss klar sein, welche Rolle der Staat den Landratsämtern zukommen lässt,
sprich, ob sie neben den im eigenen Wirkungskreis bestehenden Aufgaben der
Landkreise auch staatliche Aufgaben wahrnehmen sollen oder sich aus eigenem
Antrieb zu Gunsten von Klimaschutz und Netzstabilität energiewirtschaftlich betätigen
dürfen.
stellen
fest, dass die Intensivierung der Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele bereits
für die bestehenden Aufgaben nur durch Sicherstellung einer leistungsfähigen Personal-
und Finanzausstattung der kreislichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann,
die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie des hierfür notwendigen
Personals gegenwärtig aber stark projektgebunden ist und vor allem über
Fördermittel des Bundes erfolgt. Wiederkehrende Antragsverfahren mit kurzer
Projektlaufzeit widersprechen der Daueraufgabe Klimaschutz, dem einhergehenden
Erfordernis von Planbarkeit und Rechtssicherheit und führen zu einem
ineffizienten Verwaltungsaufwand der in doppelter Weise Ressourcen bindet, um sich
selbst zu verwalten. Die Übertragung eventueller neuer Aufgaben sowie eine
Erweiterung bestehender Aufgaben aufgrund von europa- oder bundesrechtlichen Vorschriften
muss sich zudem stets am Verbot des Aufgabendurchgriffs messen lassen und auf
Landesebene konnexitätskonform ausgestaltet werden.
mahnen
an, dass der bestehende Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene den
Zielen des Klimaschutzes und der CO2-Reduktion teilweise entgegensteht, indem
er in wesentlichen Bereichen, wie beispielsweise in den Sektoren Bau, Verkehr
und Energie, regionale Strukturen behindert oder Synergieeffekte ungenutzt
lässt. Unter anderem erfordern der Erhalt der Netzstabilität als auch die Ziele
der Entwicklung und Sicherstellung einer gemischt zentral-dezentralen Energie-
und Wärmeversorgung eine landkreisweite Betrachtung sowie die Möglichkeit zur
Teilhabe.
fordern
dazu auf, Ziele und Maßnahmen an den unterschiedlichen Bedürfnissen und den Herausforderungen
von Stadt und Land zu orientieren und unter Einbeziehung und Mitsprache der Landkreise
flexibel auszugestalten. Die Maßnahmen und Ziele müssen zudem in Einklang
gebracht werden mit dem bestehenden sozialen Gefüge, wirtschaftlicher
Entwicklung, Sicherung von Wohlstand und industrieller Wertschöpfung. Das Einsparpotential
konkreter Klimamaßnahmen muss in Bezug auf die jeweiligen Stückkosten
vergleichbar sein, ihre Anerkennungsfähigkeit muss rechtsverbindlich feststehen.
fordern
Bund und Länder in Anerkennung ihrer föderalen Verantwortung dazu auf, die
Finanzierung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehenden
Aufgaben auf Ebene der Landratsämter durch die Schaffung unbefristeter
Personalstellen sowie auf kreislicher Ebene mittels einer grundständigen
Mittelzuweisung dauerhaft zu verstetigen. EU, Bund und Staatsregierung sind
aufgefordert, die Landkreise hierzu unmittelbar an den aus der CO2-Bepreisung,
dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus und der Energiebesteuerung entstehenden
Erlösen durch Etablierung neuer Finanzströme angemessen zu beteiligen.