Freitag, 31. Dezember 2021

Neujahrsgruß: Gedanken zum neuen Jahr 2022

    Foto: Anna Hornstein

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ein glückliches und gesundes neues Jahr, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien und lieben Menschen an Ihrer Seite!

Ich hoffe, Sie haben in den Weihnachtstagen Zeit gefunden, Zeit zum Kraft tanken, Zeit für das Besinnen, Zeit für das Miteinander.

Wir alle haben im vergangenen Jahr sicher auf ganz unterschiedliche und vielfältige Weise erlebt, wie wichtig das „Miteinander“ für uns ist.

Als wir nach dem langen Lock-Down im Frühsommer erstmals wieder mit mehreren, fremden Menschen zusammen sitzen konnten, gemeinsam Sport treiben und gemeinsam Kultur erleben konnten, wurde spürbar, wie gut dieses Miteinander für uns Menschen ist.

Nicht vergessen werde ich den Moment, als ich nach den langen Monaten des Winters und der Isolation glücklich strahlende und ausgelassene Kinder endlich wieder beim gemeinsamen Sport sehen konnte.

Das Miteinander brauchen unsere Kinder, aber auch wir Großen, im Alltag, aber auch bei der Bewältigung der Pandemie oder in der Politik! Mal finden wir Lösungen im „Miteinander reden“ und Perspektiven, die wir vorher nicht gesehen hatten. Oder es entstehen Projekte, die keiner alleine sich hätte ausdenken, geschweige denn umsetzen können.

Im ausgehenden Jahr habe ich den Wert des Miteinanders vielfach erlebt. Hervorheben möchte ich ein besonderes Projekt im Landkreis Miltenberg.

Ausgehend aus der Kontroverse zwischen engagierten Naturschützer:innen und unserer Landwirtschaft rund um Fragen des Artenschutzes, welcher in weiten Teilen Bayerns zu einem erbittert ausgetragenen öffentlichen Streit führte, entwickelten wir im Landkreis Miltenberg am Runden Tisch eine Gesprächsbasis. Statt übereinander zu schimpfen, suchten wir zwischen Naturschutz und Landwirtschaft nach gemeinsamen Perspektiven und entwickelten ein gemeinsames Projekt:

Seit dem Erntedankfest in diesem Herbst können Sie im Landkreis Miltenberg in vielen Innungsbäckereien das „MainLandBrot“ kaufen, und damit Natur- und Artenschutz direkt aus unserer Heimat!

Gemeinsam mit Bäckerinnung, Landwirtschaft, unseren Mühlen und Naturschutz haben wir ein Landkreisbrot entwickelt, dessen Getreide und Zutaten nach den Kriterien des in Bayern zum Gesetz gewordenen Artenschutzvolksbegehrens in unserer Heimat angebaut und dann nach guter Handwerkstradition gebacken wird.

Warum erzähle ich Ihnen beim Ausblick auf das kommende Jahr von diesem Projekt, dem Miltenberger Landkreisbrot, dem MainLandBrot?

Dieses Projekt steht beispielhaft für das, was uns stark macht und wie wir auch schwere Zeiten wie diese Pandemie bewältigen können:

-       Wir brauchen engagierte Menschen, die nicht nur wissen, was irgendjemand tun könnte, sondern bereit sind anzupacken!

-       Wir brauchen offene Menschen, die trotz unterschiedlicher Meinungen den Dialog mit anderen nicht abbrechen lassen!

-       Wir brauchen zuversichtliche Menschen, die ob großer Herausforderungen mutig nach vorne blicken!

Diesen Menschen, auf die wir in besonderer Weise im Landkreis Miltenberg bauen können, zu danken ist für mich der Jahreswechsel ein guter Zeitpunkt. Danke den Menschen, die unsere Werte leben und sich engagiert einsetzen,

 

·      sei es in unseren Vereinen und Verbänden, die Musik und Kultur, Sport und Brauchtum, Natur- und Klimaschutz mit Leben erfüllen,

·      ein besonderer Dank all diejenigen, die sich für unsere Kinder und Jugendlichen engagieren

·      sowie all den Menschen, die sich in der Pflege und Fürsorge für andere Menschen einsetzen, so unseren Kindertagesstätten über Einrichtungen wie Martinsläden und Sozialcafes bis zu den Angeboten für alte Menschen und

·      natürlich auch denjenigen, die in dem schweren Jahr der Pandemie aktiv und engagiert sind in Test- und Impfzentren, in Praxen und Kliniken sowie den vielfältig aktiven Ehrenamtlichen in unseren Freiwilligen Feuerwehren, den Ortsverbänden des THW sowie den Einheiten des Kreisverbandes unseres Roten Kreuzes.    

Gerade in einer Zeit, in der wir das Miteinander vermissen und uns Sorgen machen wegen des Auseinanderdriftens in unserer Gesellschaft, sollten wir besonders offene Augen und ein offenes Herz haben für das Engagement für das Gemeinwohl!

Wenn wir Gemeinsinn und mehr Miteinander erleben wollen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, dann lassen Sie uns hierfür die Initiative übernehmen!

Aus den vielen positiven Begegnungen und Erlebnissen gerade im vergangenen, so schweren Jahr, schöpfe ich meine Kraft und Zuversicht für das nächste Jahr und seine Herausforderungen.

Deswegen, lassen Sie uns das neue Jahr und seine gewiss nicht geringen Herausforderungen gemeinsam und zuversichtlich angehen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein gutes, ein glückreiches und ein gesundes neues Jahr!

Ihr

Jens Marco Scherf, Landrat

Montag, 6. Dezember 2021

Klimaschutz konkret: Urkunde Umweltpakt Bayern für die Brauerei Faust aus Miltenberg



Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Klimaschutz und die Energiewende braucht uns alle! Deshalb ist es mir wichtig, die Unternehmen und Betriebe, die sich am Umweltpakt Bayern beteiligen und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten, persönlich zu besuchen. So habe ich jüngst im Auftrag von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber die Teilnehmerurkunde am Umwelt- und Klimapakt Bayern an den Geschäftsführer des Brauhauses Faust, Johannes Faust, sowie an Braumeister Stefan Falk überreicht. Der Freistaat würdigt damit die langjährigen Bemühungen des Brauhauses um den betrieblichen Umweltschutz.

 

Beim Umwelt- und Klimapakt handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft, der auf Freiwilligkeit, Kooperation und Eigenverantwortung beruht. Beide eint die Überzeugung, dass die natürlichen Lebensgrundlagen freiwillig besser geschützt werden können als nur mit Gesetzen und Verordnungen. Jedes Unternehmen nimmt sich quasi selbst unter die Lupe und schaut, in welcher Hinsicht es sich verbessern kann – etwa im Energieverbrauch oder bei der Abfallwirtschaft.

Für das Brauhaus Faust ist dieser Prozess auf Dauerhaftigkeit ausgelegt, denn laut Geschäftsführer Johannes Faust war das Brauhaus bereits im Jahr 1997 aktiv – damals als erste Brauerei beim Öko-Audit und unter den Top-Unternehmen in Unterfranken.

Doch mit dem in der Vergangenheit Erreichten will sich das Brauhaus nicht zufriedengeben, macht Johannes Faust deutlich. Er will das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco Management and Audit Scheme) im Brauhaus mit Leben erfüllen und eine Bilanz erstellen, welchen ökologischen Fußabdruck sein Unternehmen hinterlässt – und zwar vom Anbau der Produkte für die Bierherstellung über die Produktion bis hin zur Belieferung der Kundschaft. Darauf aufbauend, will Faust gezielt an weitere Optimierungen im Brauhaus gehen. Vieles hat das Brauhaus bereits erreicht, punktuell wird dennoch weitergearbeitet – etwa mit einer Schulung der eigenen Lastwagenfahrer zum wirtschaftlichen Fahren.

Für mich ist dieses Vorgehen genau richtig – auch als Beitrag zur Transparenz, was ein Unternehmen konkret für die Schonung der Ressourcen tut.  So steht etwa das Thema Energie bei Faust auf der Agenda. In Ermangelung geeigneter Dachflächen kann die Photovoltaik hierfür nicht genutzt werden – aber möglichweise wird eines Tages das Thema grüner Wasserstoff interessant. Für das Brauhaus geht es darum, permanent besser zu werden, erläuterte mir Johannes Faust, auch die Mitarbeiter*innen müssten auf diesem Weg mitgenommen werden.

Im kommenden Jahr 2022 wird die Energieagentur am Bayerischen Untermain übrigens eine aktuelle Energie- und Klimabilanz für den Bayerischen Untermain und den Landkreis Miltenberg erstellen – und zudem müssen wir die Maßnahmen an die neuen Klimaziele der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Freistaates Bayern anpassen!




Montag, 29. November 2021

Informationen aus erster Hand zur Pandemie - Podcast-Folge mit Dr. Michael Weberpals, Chefarzt der Helios-Klinik Erlenbach am Main



Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Informationen aus erster Hand, sachlich, objektiv und konkret sind wichtig in schwierigen Situationen. Aus diesem Grund spreche ich in Folge 12 meines Podcast "Neues aus dem Landkreis Miltenberg" direkt mit einem Mann aus der Praxis. Unter https://www.youtube.com/watch?v=PtRMETyJAak hören Sie das Gespräch mit Dr. Michael Weberpals, dem Pandemiebeauftragten der Helios-Klinik in Erlenbach - und es gibt Informationen aus erster Hand zur aktuellen Lage der Pandemie, zu Fragen rund um die Impfung, Sorgen und Ängste vor der Impfung sowie zur konkreten Lage der schweren Krankheitsverläufe in der Klinik.
Herzliche Grüße
Jens Marco Scherf

Donnerstag, 4. November 2021

Der Energiemonitor des Landkreises Miltenberg - die Energiewende transparent machen


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Energiemonitor des Landkreises Miltenberg zeigt mit Unterstützung des Bayernwerks, wie der im Landkreis Miltenberg benötigte Strom erzeugt wird:

Landkreis Miltenberg: 48 % Eigenversorgung · EnergieMonitor 8.5.2 (bayernwerk.de)

Schauen Sie einfach selbst mal rein und gewinnen Sie einen Einblick in den Strombedarf des Landkreises, aufgegliedert nach privaten Haushalten, kommunalen Einrichtungen sowie dem Verbrauch von Gewerbe, Handel und Industrie. Gerade beim Stromverbrauch der Industrie erkennen Sie, warum der Landkreis Miltenberg als der industrielle Kern der Metropolregion Frankfurt-Rhein-Main gilt und welche Bedeutung der klimaneutrale Umbau der industriellen Produktion für das Gelingen der Energiewende und einen wirkungsvollen Klimaschutz hat.

Mit Wohlwollen verfolge ich derzeit die konkreten Planungen für Freiflächen-PV-Anlagen auf der Gemarkung von Eichenbühl und Mömlingen sowie des Windkraftprojekt von Stadt Wörth am Main und dem kommunalen Energieversorger EZV mit derzeit fünf geplanten Windkraftanlagen.

Aber auch der Landkreis Miltenberg leistet seinen Beitrag mit dem PV-Programm für die Dächer seiner Liegenschaften und die Umstellung der Heizung im Landratsamt Miltenberg in der Grundlast auf klimaneutrale Holzpellets.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei der Energieagentur der Region Bayerischer Untermain Home (energieagentur-untermain.de) Home (energieagentur-untermain.de)



Mittwoch, 3. November 2021

Das Positionspapier der bayerischen Landkreise zum Klimaschutz 2021 - Rede beim Bayerischen Landkreistag in Dachau 2021



Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Klimaschutz ist spätestens im Jahr 2021 mit der notwendigen Aufmerksamkeit in der politischen und öffentlichen Diskussion angekommen. Klimaschutz ist DIE Herausforderung in unserem Jahrzehnt bzw. für unsere Generation. Politisch gesehen sind die Landkreise gleich doppelt mit den Themen Klimaschutz sowie Energie- und Verkehrswende betroffen. Zum einen setzen wir als untere staatliche Behörde gesetzliche Vorgaben von Bund und Freistaat um, zum anderen sind wir im eigenen Wirkungskreis tätig und versuchen hier aktiv einen eigenen Beitrag zu leisten.


Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe für den Landkreis Miltenberg

Die bisherigen Maßnahmen des Landkreises Miltenberg sind vielfältig. Sie reichen vom Unterhalt einer Energieagentur am Bayerischen Untermain mit zahlreichen Projekten wie Energieberatung, Energiecoaching und Netzwerkarbeit (z.B. Ökoprofit für Unternehmen) bis hin zur Klimabilanzierung für den Landkreis und die Region Bayerischer Untermain bis zu konkreten Projekten. Hier nenne ich nur beispielhaft die Generalsanierung von Schulen wie HSG Erlenbach und JBG Miltenberg nach der Lebenszyklusbetrachtung, den Aufbau und Betrieb eines Nahwärmenetzes für das Schulzentrum Miltenberg-Nord, den Umbau der Heizungsanlage im Landratsamt oder das Photovoltaikprogramm für die Liegenschaften des Landratsamtes. Aber auch die Konzipierung und nun schrittweise Umsetzung des Radwegekonzeptes für den Landkreis oder den Ausbau des ÖPNV-Angebots im Landkreis Miltenberg müssen für den Bereich der Mobilität erwähnt werden. Nicht zuletzt die Gründung der Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrsgesellschaft im Jahr 2021 legt die Grundlage für eine konzeptionelle Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Landkreis Miltenberg. Im Dezember wird eine neue Expressbuslinie aus dem nördlichen Landkreis direkt zur S-Bahnlinie 1 an den Start gehen, mittlerweile haben wir ein digitales Ticket über www.bahn.de und für das Jahr 2022 setze ich auf eine Ausweitung des Auf-Achse-Tickets auf den Zeitraum Montag bis Freitag für Gelegenheitsfahrten.


Green Deal der Europäischen Union – ein klimaneutrales Europa

Die neuen politischen Ziele in Sachen Klimaschutz durch die Europäische Union sowie auf Bundes und bayerischer Ebene bedürfen der Konkretisierung. Alleine von der Deklaration, dass Europa bis 2055 klimaneutral, die Bundesrepublik dieses Ziel bis 2050 und Bayern diesen Status bereits bis 2045 erreicht haben will, sind wir noch keinen konkreten Schritt vorangekommen. Es bedarf vieler konkreter Schritte. Da die Landkreise in Bayern, wie eingangs erwähnt, sowohl als untere staatliche Behörde als auch als Landkreis im eigenen Wirkungskreis entscheidend an der Umsetzung aller Schritte beteiligt sind, hat sich der Bayerische Landkreistag das Thema Klimaschutz zum Schwerpunkt der Landkreistage 2021 gesetzt. Die Vorbereitung des Positionspapieres oblag dem Ausschuss für Landesentwicklung und Umwelt (unter meinem Vorsitz) in enger Abstimmung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr (unter Vorsitz meines Kollegen Franz Löffler). Für die gute Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen gilt mein ausdrücklicher Dank!


Im diesem Blog möchte ich Ihnen zunächst meine Rede zum Positionspapier am 28.10.2021 beim Bayerischen Landkreistag in Dachau und anschließend auch das Positionspapier zur Verfügung stellen.


 


Die Rede zur Präsentation des Positionspapieres auf dem Bayerischen Landkreistag am 28. Oktober 2021:


Sehr geehrter Herr Präsident,


meine sehr geehrten Damen und Herren!


Im Mittelpunkt unserer Tagung steht mit der Herausforderung Klimaschutz, Energie- und Verkehrswende das zentrale gesellschaftliche Thema, das nicht nur Politik, sondern die gesamte Gesellschaft und die Öffentlichkeit bewegt. Erst in dieser Woche wurde gemeldet: Die CO2-Konzentration in der Atmosphäre hat im Jahr 2021 einen historischen Höchststand in der Menschheitsgeschichte erreicht – und die Zunahme hat sich im Vergleich zum Anstieg in den 10er Jahren unseres Jahrhunderts erneut verstärkt.


Wenn wir den Klimaschutz erfolgreich umsetzen wollen, müssen sich die Bayerischen Landkreise hiermit auseinandersetzen, denn: Die traditionelle Rolle der Landkreise in Bayern, das ist unser Selbstverständnis und sozusagen unsere DNA, liegt im erfolgreichen Umsetzen, das konkrete Machen! Wir sorgen dafür, dass es funktioniert! „Es“ ist jeweils das, was gerade umgesetzt werden muss.


Deshalb ist es wichtig und gut, dass wir Landkreise uns konkret und detailliert mit der Frage auseinandersetzen: Wie und unter welchen Voraussetzungen können die ambitionierten Klimaschutzziele und die dafür notwendige Energie- und Mobilitätswende gelingen – gerade aus der Perspektive der Landkreise und der vielfältigen ländlichen Räume, in denen 70% der bayerischen Bevölkerung leben?


Diese zentrale Frage – wie soll das gelingen - bewegt zurecht viele Menschen, gerade dann,


-              wenn sie in der energieintensiven Industrie arbeiten,


-              wenn sie bislang ohne echte Alternative mit dem Auto pendeln oder


-              wenn sie ihre Energierechnung ansehen, und ist damit auch Anlass echte Sorge.


Wir brauchen den konkreten und gangbaren Weg der Veränderung, denn eine gravierende Gefährdung wie durch die Klimakatastrophe verleitet aufgrund der Dringlichkeit mitunter vorschnell zu radikalen Antworten. Radikale Antworten alleine lösen aber nicht unsere Probleme. Vielmehr gefährden gerade radikale Antworten die Akzeptanz politischer Lösungen und sind nicht der richtige Weg. Wer radikalisiert, der verliert. Damit meine ich nicht in erster Linie Wahlen, sondern das so elementar wichtige Vertrauen der Menschen und damit die notwendige Unterstützung der Bevölkerung bei der erfolgreichen Bewältigung eben dieser existentiellen Herausforderung.


Anstelle radikaler Forderungen und falsch-einfacher Antworten brauchen wir nachvollziehbare und konkret definierte Schritte hin zu den notwendigen fundamentalen Veränderungen, um erfolgreich Klimaschutz zu erreichen und die Energie- und Verkehrswende gelingen zu lassen.


Die fundamentalen Veränderungen sind eine konsequente Abkehr von fossilen Energien, einen Sprung in eine Solar-Wind-Wasserstoff-Ökonomie, ein neues von Verantwortung geprägtes Verhältnis zu unserer Natur, Kooperation statt Ausbeutung, um letztlich nicht mehr und nicht weniger zu erreichen als eine grundlegende Veränderung der uns gewohnten industriellen Moderne.


Damit dieser Veränderungsprozess gelingen kann, müssen die zentralen Fragen (Umbau der industriellen Produktion, Veränderung der Mobilität und die Umstellung der Energieerzeugung) konkret und nachvollziehbar beantwortet werden.


Daneben müssen wir die Folgen des bereits wirkenden Klimawandels angehen. Wir müssen gewappnet sein: bei Unwettern, Starkregen und Hochwasser ebenso wie bei Hitze, Dürren und Trockenperioden mit den entsprechenden Folgen für den Siedlungsbau oder den Umbau der gerade im fränkischen oft kommunalen Wälder.


Mit der beschlossenen Resolution zum Klimaschutz definieren die bayerischen Landkreise Leitplanken, wie diese grundlegende Veränderung vor Ort und gemeinsam mit den Menschen gelingen kann. Die Landkreise leisten schon heute einen starken substantiellen Beitrag zur Klima-, zur Energie- und zur Verkehrswende. Nicht nur in ihren Liegenschaften, mit ihrem Fuhrpark und in den Verwaltungen – auch mit und zusammen mit ihren Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern.


Unsere Mittel sind aber begrenzt, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Und wenn wir neue Aufgaben auferlegt bekommen, dann brauchen wir auch das notwendige Personal und die entsprechenden finanziellen Ressourcen. Die Landkreise nehmen selbst keine Steuern ein. Sie finanzieren sich im Wesentlichen über den allgemeinen Finanzausgleich und die Kreisumlage.


Der Klimaschutz ist für die bayerischen Kommunen nach wie vor rechtlich betrachtet keine Pflicht, sondern eine freiwillige Aufgabe! Recht und Wirklichkeit fallen hier schlicht auseinander. Das zeigt der tägliche Austausch mit den Ministerien auf Verbandsebene - mit stetig neuen Arbeitsgruppen und immer neuen Fragen, was die Kommunen für den Staat tun können.


Auch unseren staatlichen Landratsämtern bürdet man durch EU- und Bundesrecht immer mehr auf. Oft ohne den nötigen finanziellen oder personellen Ausgleich. Wir sind dennoch bereit, weiterhin und mehr Verantwortung zu übernehmen.


Dafür muss die Umsetzung der Klimaziele – die kommenden Maßnahmen und Gesetze - an den Grundsätzen von Zuständigkeit, Leistungsfähigkeit und Praktikabilität ausgestaltet werden. Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie und keine Titel ohne Mittel. Was wir brauchen ist ein fairer Austausch auf Augenhöhe, klare Zuständigkeiten und eine angemessene Finanz- und Personalausstattung. Hierfür müssen Bund und Staatsregierung Sorge tragen. Wir werden hier noch stärker als in der Vergangenheit auf die Prinzipien der Konnexität hinweisen.


Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Jeder muss seinen Beitrag leisten.


Klar ist: Ohne die nötige Akzeptanz vor Ort werden Klima-, Energie- und Verkehrswende nicht gelingen. Wir müssen die Menschen vor Ort mitnehmen und einbinden in den Veränderungsprozess.


Dafür müssen alle Maßnahmen von Bund und Freistaat an den unterschiedlichen Herausforderungen in den Ballungsräumen und den ländlichen Räumen orientiert sein. Der Grundsatz gleichwertiger Lebensverhältnisse muss gelebt werden.


Das bedeutet beispielsweise, dass es ohne Individualverkehr im ländlichen Raum nicht gehen wird. Oder wollen Sie jemanden, der heute bereits 80 oder 100km in die Arbeit pendelt, erklären, dass er nicht mehr mit dem Auto, sondern öffentlich fahren soll und dafür drei oder vier Mal umsteigen und die dreifache Zeit aufbringen soll? Was in der Stadt durch Taktverdichtung und ähnlichen Maßnahmen geht, wird im ländlichen Raum nicht vollumfänglich funktionieren. Hier braucht es passende Ansätze zu einem guten Mix in Sachen Mobilität, jetzt wie in der Zukunft!


Wir Landkreise haben uns bereits auf den Weg gemacht, den ÖPNV auszubauen. Aber egal ob es neue Linien oder flexible On-Demand-Verkehre sind, dieser Weg kostet viel Geld! Es darf sich bei der Verkehrswende nicht das wiederholen, was bei den Sozialleistungen geschehen ist, dass auf Bundesebene Leistungen beschlossen werden, die Rechnung aber an die kommunale Ebene geht.


Deshalb: Wir Landkreise dürfen uns beim Thema Klimaschutz nicht unter Wert verkaufen. Die Wertschöpfung – ökologisch wie ökonomisch - muss vor Ort verbleiben. Wieso braucht es Rechtsanwälte um zu klären, ob man als Landkreis eine Freiflächen-PV aufstellen oder sich an einem Bürgerwindpark beteiligen darf? Oder, ob Energie als Abfallprodukt einer thermischen Abfallverwertung überhaupt veräußert werden darf? Ob der bestehende Rechtsrahmen (Kommunalrecht) dafür nachjustiert werden muss? Ich meine ja, bin aber gespannt auf die Ausführungen unserer Referenten hierzu.

Einig, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, sind wir uns jedenfalls in einem Punkt: Die Landkreise sind nicht das Auffangbecken für unliebsame Aufgaben. Jeder muss seinen Beitrag leisten.

Überspitzt: Solange nicht jedes Dach in der Stadt mit PV-Anlagen vollgemacht wird, kann die Forderung nicht lauten, der ländliche Raum solle sich nicht so haben, egal ob es um die Windkraft, die Freiflächenphotovoltaik oder die Ausgleichsflächen geht. Wir Landkreise sind nicht die Resterampe der Ballungsräume!

Eines ist ganz wichtig, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Wir alle sind für Erneuerbare Energien, für die Artenvielfalt und für die Biodiversität. Genau deshalb darf der Ausbau der Windkraft eben so wenig wie der Ausbau der Freiflächenphotovoltaik nach dem Prinzip des Zufalls oder Wildwuchs oder gar über unsere Köpfe hinweg verordnet werden - sondern selbstgesteuert und in geordneten Bahnen. Überörtliche Angelegenheiten müssen hierbei auch überörtlich angegangen werden. Jeder muss seinen Beitrag leisten - Stadt wie Land. Und: Verbleibende, unvermeidbare Belastungen des ländlichen Raums müssen ausgeglichen werden.

Lassen Sie mich zum Schluss betonen: Mit der derzeitigen Finanz- und Personalausstattung werden wir als Landkreise den bestehenden Herausforderungen nicht gerecht werden können. Und das ganz ohne Aufgabenmehrung. Die Staatsregierung muss sich hiermit auseinandersetzen! Neue oder zusätzliche Aufgaben auf Basis von EU- oder Bundesrecht müssen konnexitätskonform ausgestaltet werden. Bund und Staatsregierung müssen für den Ausbau der Finanzierungsströme vielleicht auch neue Wege gehen: Beispielsweise durch die Beteiligung der Landkreise an den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung.

Wir sind uns einig, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen: Die Aufgaben sind groß, die Erwartungshaltung hoch. Wir werden weiterhin unseren Beitrag leisten.


Resolution zum Klimaschutz des Bayerischen Landkreistags

Die diesjährigen Flut- und Unwetterkatastrophen haben die Auswirkungen des Klimawandels in einem noch nicht dagewesenen Maße auch in Deutschland spürbar gemacht. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass man an der „Schwelle epochaler Veränderungen steht: Nicht nur irgendwo in der Welt, sondern ganz konkret in Deutschland und auch in Bayern“. Die auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene vereinbarten Ziele und angedachten Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Energiewende sind infolge substantieller Natur; sie werden erhebliche Anstrengungen mit sich bringen und einen tiefgreifenden Einfluss auf das Leben der Menschen vor Ort und die lokalen und regionalen Handwerksbetriebe und Unternehmen haben. Bei der Umsetzung der Klimaziele muss darauf geachtet werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Einklang gebracht werden mit wirtschaftlicher Entwicklung, Sicherung des Wohlstands, industrieller Wertschöpfung, sozialem Augenmaß sowie - mit Blick auf die mehr als neun Millionen Menschen, die in Bayern im kreisangehörigen Raum leben - nicht zuletzt dem Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.


Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert globale Lösungsansätze. Gleichwohl sind Landrätinnen und Landräte zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Die Landkreise werden weiterhin ihren Anteil zur Erreichung der Klimaziele und Energiewende leisten, indem sie beim Klimaschutz und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien weiter aktiv vorangehen. In Anerkennung ihrer Verpflichtung für die nachfolgenden Generationen sowie zur Positionierung mit Blick auf kommende Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene verabschiedet der Bayerische Landkreistag folgende


Resolution zum Klimaschutz des Bayerischen Landkreistags


Die bayerischen Landkreise


  1. sind sich ihrer Verantwortung zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens und den davon abgeleiteten Zielen des europäischen Green Deals, der Bundesregierung sowie der Bayerischen Staatsregierung bewusst. Sie heben hervor, dass die Landkreise bereits heute durch vielfältige Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und im eigenen Wirkungskreis sowie im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch zukünftig als verlässlicher und engagierter Partner am Gelingen der Klima- und Energiewende substantiell mitwirken. 

  2. unterstützen hierzu die Grundsätze von Technologieoffenheit, marktwirtschaftlichen Lösungen und der notwendigen Verzahnung unterschiedlicher Instrumente, den Ausbau eines sektorenübergreifenden Emissionshandels- und Anreizsystems sowie die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems nach europäischen Vorgaben. Sie plädieren dafür, dass der vorgesehene Mechanismus dahingehend beschränkt wird, dass Ausgleichszahlungen nur so weit gehen dürfen, wie Maßnahmen des Klimaschutzes zur CO2-Minderung konkret beitragen. Darüber hinaus muss auch im Bereich der Exporte durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

  3. begrüßen den Vorschlag zur Verbesserung der Informationen und von Anreizen zur Erhöhung der nationalen Renovierungsquoten und unterstützen Maßnahmen zur langfristigen Dekarbonisierung von Gebäuden ebenso wie die Einführung einheitlicher europäischer Standards, die erstmals eine europaweite Vergleichbarkeit des Gebäudebestands gewährleisten. Fortlaufende Überwachungs- und Berichtspflichten werden demgegenüber ebenso kritisch gesehen wie starre Renovierungsquoten. Zusätzliche Bürokratie trägt weder zur Erreichung der Klimaziele bei, noch schafft sie dringend benötigten Wohnraum oder verbessert die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen der Kommunen.

  4. unterstreichen die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Umsetzung der Vergaberichtlinien, wonach lokale und regionale Gebietskörperschaften auch das lokale Wirtschaftswachstum und örtliche Strukturen zum Zwecke des Klimaschutzes und einer positiven Umweltbilanz durch regionale Vermarktungsströme statt langer Transportwege (z. B. „Holz von hier“) im Sinne des sogenannten Prinzips „buy local“ fördern können sollen.

  5. befürworten ein überörtliches und naturraumbezogenes Klima- und Kompensationsmanagement als Beitrag zu einem maßvollen Flächenverbrauch in Stadt und Land sowie zu einer klimaoptimierten Bodennutzung. Bestehende Nutzungskonflikte des nach Naturschutzrecht erforderlichen Ausgleichs können insbesondere mit agrarstrukturellen Erfordernissen und einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand so besser in Ausgleich gebracht werden. 

  6. erklären, dass zusätzlich zur Nutzbarmachung von Leerständen, von Entsiegelungsmaßnahmen, von gebäude- und agrarintegrierten EE-Produktionsstandorten sowie von projektintegrierter Kompensation zusätzliche Synergieeffekte zugunsten des Klimaschutzes erschlossen werden können, soweit insbesondere Flächentausch- und Flächenmanagementmaßnahmen gefördert sowie natürliche CO2-Speicher, wie Moore, Wälder und Humusböden, strategisch einbezogen und zur Kompensation herangezogen werden.

  7. unterstützen das Ziel von schnelleren und effizienten Genehmigungsverfahren nicht durch Verfahrensverzicht oder Genehmigungsfiktion, sondern durch die Ermöglichung einer vollständig digitalen und zeitgleichen Verfahrensabwicklung mittels Etablierung einer bayernweiten Plattform für Fachstellenbeteiligung und digitale Behördenzusammenarbeit sowie durch Erhöhung der Antragsqualität mittels Überprüfung der einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen an Planer und Prozessbeteiligte. Handlungspotentiale bestehen zudem auf Ebene der bautechnischen Vorschriften. Inkonsistenzen und Widersprüche zwischen europäischem Bauproduktenrecht und nationalem Bauwerksrecht führen nicht nur zu Mehrkosten und Rechtsunsicherheiten für die Bauwirtschaft, sie verkomplizieren auch die bautechnische Prüfung und verlängern damit die Verfahrens- und Projektlaufzeit.

  8. erkennen an, dass sich die Einsparziele für Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor nur durch einen Umstieg auf klimaschonende Antriebstechniken unter Verwendung regenerativer Energieträger, den Ausbau des SPNV und ÖPNV sowie Strategien zur Verkehrsverlagerung und Verkehrsvermeidung erreichen lassen. Der dafür erforderliche Aufbau eines attraktiven, grenzüberschreitenden Tank- und Ladesäulennetzes sowie der Ausbau und die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur muss von Bund und EU im Ballungs- wie im ländlichen Raum zügig umgesetzt werden, ebenso wie die Vorhaltung einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur. Im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse darf die Entwicklung nicht allein dem Markt überlassen werden, sondern ist die Versorgungssicherheit in der Fläche durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Die neuen Gruppenfreistellungen in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, mit denen der Bau, die Installation oder die Modernisierung der Lade- oder Tankinfrastruktur zur Versorgung von Fahrzeugen mit Strom oder erneuerbarem Wasserstoff ohne langwierige Vorab-Notifizierung bei der EU-Kommission finanziert werden können, sind insofern zu begrüßen. Bis zum vollständigen Ausbau des ÖPNV und dem Vollzug der Antriebswende ist den finanziellen Mehrbelastungen gerade der Menschen im ländlichen Raum, die über keine vergleichbaren Alternativen zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse verfügen, durch eine Erhöhung der Pendlerpauschal Rechnung zu tragen.

  9. erwarten vom Freistaat zur Erschließung aller größeren Orte eine deutliche Ausweitung des SPNV-Angebots und - wo Streckenreaktivierungen an wirtschaftliche Grenzen stoßen oder bisher Bahnanbindungen fehlen - die Einrichtung landesbedeutsamer Buslinien und flexibler, zeitgemäßer Angebote. Zudem streben die Landkreise eine deutliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots an. Der verstärkte ergänzende Einsatz von Linienbedarfsverkehren (On-Demand-Verkehren) - insbesondere in der Fläche - und eine Erhöhung der Beförderungskapazitäten in den Ballungsräumen sind neben einer Vernetzung aller Verkehrsträger nötig, um die seitens der Verkehrsministerkonferenz geforderte Verdoppelung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu erreichen. Die Landkreise werden hierzu einen eigenen Beitrag leisten, sind jedoch auf eine massive Erhöhung insbesondere der Regionalisierungsmittel des Bundes und der ÖPNV-Zuweisungen des Freistaats angewiesen. Drittfinanzierungsmittel können ein sinnvoller Beitrag sein, um die Finanzierungslücken zu schließen und die Verkehrsbelastung zu regulieren. Der flächendeckende Ausbau des ÖPNV-Angebots muss Vorrang gegenüber der Einführung von sehr günstigen Flatrate-Tarifen haben, die bei hohem Finanzierungsaufwand für den Angebotsausbau das bestehende Defizit in der ÖPNV-Finanzierung zusätzlich vergrößern.

  10. betonen die Bedeutung des Radverkehrs für das Gelingen der Mobilitätswende und für eine vernetzte Mobilität in der Erwartung, dass Land und Bund entlang von Bundes- und Staatsstraßen Radwege selbst ausbauen, die Fahrradmitnahme im Bahnverkehr erleichtern und durch eine Verstetigung der Förderung des Radverkehrs die Gemeinden, Städte und Landkreise über 2023 hinaus insbesondere finanziell unterstützen, um kreisweite bzw. kreisübergreifende Fahrradkonzepte gemeinsam fortentwickeln und ausbauen zu können.

  11. betonen, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels regional manifestieren und das Gelingen von Klima-, Energie- und Verkehrswende wesentlich von der Akzeptanz vor Ort sowie klar abgrenzbaren Zuständigkeiten von Staat und Kommunen abhängt. 70% der bayerischen Bevölkerung lebt in kreisangehörigen Räumen. Dies bedeutet, dass unvermeidbare Lasten, die insbesondere im ländlichen Raum anfallen, durch Entlastungsmaßnahmen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Verbesserung der digitalen Infrastruktur, der medizinischen Versorgung, ÖPNV-Ausbau, etc.) auszugleichen sind, Wertschöpfungspotenziale in den Landkreisen realisiert werden müssen und der ökologische Ertrag der Klimaschutzmaßnahmen vor Ort verbleiben sollte. Die Klimaziele dürfen nicht - auch nicht faktisch - bis auf die kreisliche Ebene delegiert werden, ohne konkrete Aufgaben zu definieren sowie notwendige Strukturen und Ausgleiche zu schaffen. Insbesondere muss klar sein, welche Rolle der Staat den Landratsämtern zukommen lässt, sprich, ob sie neben den im eigenen Wirkungskreis bestehenden Aufgaben der Landkreise auch staatliche Aufgaben wahrnehmen sollen oder sich aus eigenem Antrieb zu Gunsten von Klimaschutz und Netzstabilität energiewirtschaftlich betätigen dürfen.

  12. stellen fest, dass die Intensivierung der Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele bereits für die bestehenden Aufgaben nur durch Sicherstellung einer leistungsfähigen Personal- und Finanzausstattung der kreislichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie des hierfür notwendigen Personals gegenwärtig aber stark projektgebunden ist und vor allem über Fördermittel des Bundes erfolgt. Wiederkehrende Antragsverfahren mit kurzer Projektlaufzeit widersprechen der Daueraufgabe Klimaschutz, dem einhergehenden Erfordernis von Planbarkeit und Rechtssicherheit und führen zu einem ineffizienten Verwaltungsaufwand der in doppelter Weise Ressourcen bindet, um sich selbst zu verwalten. Die Übertragung eventueller neuer Aufgaben sowie eine Erweiterung bestehender Aufgaben aufgrund von europa- oder bundesrechtlichen Vorschriften muss sich zudem stets am Verbot des Aufgabendurchgriffs messen lassen und auf Landesebene konnexitätskonform ausgestaltet werden.

  13. mahnen an, dass der bestehende Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene den Zielen des Klimaschutzes und der CO2-Reduktion teilweise entgegensteht, indem er in wesentlichen Bereichen, wie beispielsweise in den Sektoren Bau, Verkehr und Energie, regionale Strukturen behindert oder Synergieeffekte ungenutzt lässt. Unter anderem erfordern der Erhalt der Netzstabilität als auch die Ziele der Entwicklung und Sicherstellung einer gemischt zentral-dezentralen Energie- und Wärmeversorgung eine landkreisweite Betrachtung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe.

  14. fordern dazu auf, Ziele und Maßnahmen an den unterschiedlichen Bedürfnissen und den Herausforderungen von Stadt und Land zu orientieren und unter Einbeziehung und Mitsprache der Landkreise flexibel auszugestalten. Die Maßnahmen und Ziele müssen zudem in Einklang gebracht werden mit dem bestehenden sozialen Gefüge, wirtschaftlicher Entwicklung, Sicherung von Wohlstand und industrieller Wertschöpfung. Das Einsparpotential konkreter Klimamaßnahmen muss in Bezug auf die jeweiligen Stückkosten vergleichbar sein, ihre Anerkennungsfähigkeit muss rechtsverbindlich feststehen.

  15. fordern Bund und Länder in Anerkennung ihrer föderalen Verantwortung dazu auf, die Finanzierung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehenden Aufgaben auf Ebene der Landratsämter durch die Schaffung unbefristeter Personalstellen sowie auf kreislicher Ebene mittels einer grundständigen Mittelzuweisung dauerhaft zu verstetigen. EU, Bund und Staatsregierung sind aufgefordert, die Landkreise hierzu unmittelbar an den aus der CO2-Bepreisung, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus und der Energiebesteuerung entstehenden Erlösen durch Etablierung neuer Finanzströme angemessen zu beteiligen.


 


Resolution zum Klimaschutz; Bayerischer Landkreistag

Die diesjährigen Flut- und Unwetterkatastrophen haben die Auswirkungen des Klimawandels in einem noch nicht dagewesenen Maße auch in Deutschland spürbar gemacht. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass man an der „Schwelle epochaler Veränderungen steht: Nicht nur irgendwo in der Welt, sondern ganz konkret in Deutschland und auch in Bayern“. Die auf europäischer, nationaler und bayerischer Ebene vereinbarten Ziele und angedachten Maßnahmen zum Klimaschutz sowie zur Energiewende sind infolge substantieller Natur; sie werden erhebliche Anstrengungen mit sich bringen und einen tiefgreifenden Einfluss auf das Leben der Menschen vor Ort und die lokalen und regionalen Handwerksbetriebe und Unternehmen haben. Bei der Umsetzung der Klimaziele muss darauf geachtet werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Einklang gebracht werden mit wirtschaftlicher Entwicklung, Sicherung des Wohlstands, industrieller Wertschöpfung, sozialem Augenmaß sowie - mit Blick auf die mehr als neun Millionen Menschen, die in Bayern im kreisangehörigen Raum leben - nicht zuletzt dem Verfassungsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert globale Lösungsansätze. Gleichwohl sind Landrätinnen und Landräte zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort. Die Landkreise werden weiterhin ihren Anteil zur Erreichung der Klimaziele und Energiewende leisten, indem sie beim Klimaschutz und bei der Nutzung von erneuerbaren Energien weiter aktiv vorangehen. In Anerkennung ihrer Verpflichtung für die nachfolgenden Generationen sowie zur Positionierung mit Blick auf kommende Gesetzgebungsmaßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene verabschiedet der Bayerische Landkreistag folgende

Resolution zum Klimaschutz

Die bayerischen Landkreise

  1. sind sich ihrer Verantwortung zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutz-Abkommens und den davon abgeleiteten Zielen des europäischen Green Deals, der Bundesregierung sowie der Bayerischen Staatsregierung bewusst. Sie heben hervor, dass die Landkreise bereits heute durch vielfältige Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und im eigenen Wirkungskreis sowie im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben auch zukünftig als verlässlicher und engagierter Partner am Gelingen der Klima- und Energiewende substantiell mitwirken. 

  2. unterstützen hierzu die Grundsätze von Technologieoffenheit, marktwirtschaftlichen Lösungen und der notwendigen Verzahnung unterschiedlicher Instrumente, den Ausbau eines sektorenübergreifenden Emissionshandels- und Anreizsystems sowie die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems nach europäischen Vorgaben. Sie plädieren dafür, dass der vorgesehene Mechanismus dahingehend beschränkt wird, dass Ausgleichszahlungen nur so weit gehen dürfen, wie Maßnahmen des Klimaschutzes zur CO2-Minderung konkret beitragen. Darüber hinaus muss auch im Bereich der Exporte durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

  3. begrüßen den Vorschlag zur Verbesserung der Informationen und von Anreizen zur Erhöhung der nationalen Renovierungsquoten und unterstützen Maßnahmen zur langfristigen Dekarbonisierung von Gebäuden ebenso wie die Einführung einheitlicher europäischer Standards, die erstmals eine europaweite Vergleichbarkeit des Gebäudebestands gewährleisten. Fortlaufende Überwachungs- und Berichtspflichten werden demgegenüber ebenso kritisch gesehen wie starre Renovierungsquoten. Zusätzliche Bürokratie trägt weder zur Erreichung der Klimaziele bei, noch schafft sie dringend benötigten Wohnraum oder verbessert die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen der Kommunen.

  4. unterstreichen die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Umsetzung der Vergaberichtlinien, wonach lokale und regionale Gebietskörperschaften auch das lokale Wirtschaftswachstum und örtliche Strukturen zum Zwecke des Klimaschutzes und einer positiven Umweltbilanz durch regionale Vermarktungsströme statt langer Transportwege (z. B. „Holz von hier“) im Sinne des sogenannten Prinzips „buy local“ fördern können sollen.

  5. befürworten ein überörtliches und naturraumbezogenes Klima- und Kompensationsmanagement als Beitrag zu einem maßvollen Flächenverbrauch in Stadt und Land sowie zu einer klimaoptimierten Bodennutzung. Bestehende Nutzungskonflikte des nach Naturschutzrecht erforderlichen Ausgleichs können insbesondere mit agrarstrukturellen Erfordernissen und einem möglichst geringen bürokratischen Aufwand so besser in Ausgleich gebracht werden.

  6. erklären, dass zusätzlich zur Nutzbarmachung von Leerständen, von Entsiegelungsmaßnahmen, von gebäude- und agrarintegrierten EE-Produktionsstandorten sowie von projektintegrierter Kompensation zusätzliche Synergieeffekte zugunsten des Klimaschutzes erschlossen werden können, soweit insbesondere Flächentausch- und Flächenmanagementmaßnahmen gefördert sowie natürliche CO2-Speicher, wie Moore, Wälder und Humusböden, strategisch einbezogen und zur Kompensation herangezogen werden.

  7. unterstützen das Ziel von schnelleren und effizienten Genehmigungsverfahren nicht durch Verfahrensverzicht oder Genehmigungsfiktion, sondern durch die Ermöglichung einer vollständig digitalen und zeitgleichen Verfahrensabwicklung mittels Etablierung einer bayernweiten Plattform für Fachstellenbeteiligung und digitale Behördenzusammenarbeit sowie durch Erhöhung der Antragsqualität mittels Überprüfung der einschlägigen berufsrechtlichen Anforderungen an Planer und Prozessbeteiligte. Handlungspotentiale bestehen zudem auf Ebene der bautechnischen Vorschriften. Inkonsistenzen und Widersprüche zwischen europäischem Bauproduktenrecht und nationalem Bauwerksrecht führen nicht nur zu Mehrkosten und Rechtsunsicherheiten für die Bauwirtschaft, sie verkomplizieren auch die bautechnische Prüfung und verlängern damit die Verfahrens- und Projektlaufzeit.

  8. erkennen an, dass sich die Einsparziele für Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor nur durch einen Umstieg auf klimaschonende Antriebstechniken unter Verwendung regenerativer Energieträger, den Ausbau des SPNV und ÖPNV sowie Strategien zur Verkehrsverlagerung und Verkehrsvermeidung erreichen lassen. Der dafür erforderliche Aufbau eines attraktiven, grenzüberschreitenden Tank- und Ladesäulennetzes sowie der Ausbau und die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur muss von Bund und EU im Ballungs- wie im ländlichen Raum zügig umgesetzt werden, ebenso wie die Vorhaltung einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur. Im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse darf die Entwicklung nicht allein dem Markt überlassen werden, sondern ist die Versorgungssicherheit in der Fläche durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten. Die neuen Gruppenfreistellungen in der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, mit denen der Bau, die Installation oder die Modernisierung der Lade- oder Tankinfrastruktur zur Versorgung von Fahrzeugen mit Strom oder erneuerbarem Wasserstoff ohne langwierige Vorab-Notifizierung bei der EU-Kommission finanziert werden können, sind insofern zu begrüßen. Bis zum vollständigen Ausbau des ÖPNV und dem Vollzug der Antriebswende ist den finanziellen Mehrbelastungen gerade der Menschen im ländlichen Raum, die über keine vergleichbaren Alternativen zur Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse verfügen, durch eine Erhöhung der Pendlerpauschal Rechnung zu tragen.

  9. erwarten vom Freistaat zur Erschließung aller größeren Orte eine deutliche Ausweitung des SPNV-Angebots und - wo Streckenreaktivierungen an wirtschaftliche Grenzen stoßen oder bisher Bahnanbindungen fehlen - die Einrichtung landesbedeutsamer Buslinien und flexibler, zeitgemäßer Angebote. Zudem streben die Landkreise eine deutliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots an. Der verstärkte ergänzende Einsatz von Linienbedarfsverkehren (On-Demand-Verkehren) - insbesondere in der Fläche - und eine Erhöhung der Beförderungskapazitäten in den Ballungsräumen sind neben einer Vernetzung aller Verkehrsträger nötig, um die seitens der Verkehrsministerkonferenz geforderte Verdoppelung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zu erreichen. Die Landkreise werden hierzu einen eigenen Beitrag leisten, sind jedoch auf eine massive Erhöhung insbesondere der Regionalisierungsmittel des Bundes und der ÖPNV-Zuweisungen des Freistaats angewiesen. Drittfinanzierungsmittel können ein sinnvoller Beitrag sein, um die Finanzierungslücken zu schließen und die Verkehrsbelastung zu regulieren. Der flächendeckende Ausbau des ÖPNV-Angebots muss Vorrang gegenüber der Einführung von sehr günstigen Flatrate-Tarifen haben, die bei hohem Finanzierungsaufwand für den Angebotsausbau das bestehende Defizit in der ÖPNV-Finanzierung zusätzlich vergrößern.

  10. betonen die Bedeutung des Radverkehrs für das Gelingen der Mobilitätswende und für eine vernetzte Mobilität in der Erwartung, dass Land und Bund entlang von Bundes- und Staatsstraßen Radwege selbst ausbauen, die Fahrradmitnahme im Bahnverkehr erleichtern und durch eine Verstetigung der Förderung des Radverkehrs die Gemeinden, Städte und Landkreise über 2023 hinaus insbesondere finanziell unterstützen, um kreisweite bzw. kreisübergreifende Fahrradkonzepte gemeinsam fortentwickeln und ausbauen zu können.

  11. betonen, dass sich die Auswirkungen des Klimawandels regional manifestieren und das Gelingen von Klima-, Energie- und Verkehrswende wesentlich von der Akzeptanz vor Ort sowie klar abgrenzbaren Zuständigkeiten von Staat und Kommunen abhängt. 70% der bayerischen Bevölkerung lebt in kreisangehörigen Räumen. Dies bedeutet, dass unvermeidbare Lasten, die insbesondere im ländlichen Raum anfallen, durch Entlastungsmaßnahmen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Verbesserung der digitalen Infrastruktur, der medizinischen Versorgung, ÖPNV-Ausbau, etc.) auszugleichen sind, Wertschöpfungspotenziale in den Landkreisen realisiert werden müssen und der ökologische Ertrag der Klimaschutzmaßnahmen vor Ort verbleiben sollte. Die Klimaziele dürfen nicht - auch nicht faktisch - bis auf die kreisliche Ebene delegiert werden, ohne konkrete Aufgaben zu definieren sowie notwendige Strukturen und Ausgleiche zu schaffen. Insbesondere muss klar sein, welche Rolle der Staat den Landratsämtern zukommen lässt, sprich, ob sie neben den im eigenen Wirkungskreis bestehenden Aufgaben der Landkreise auch staatliche Aufgaben wahrnehmen sollen oder sich aus eigenem Antrieb zu Gunsten von Klimaschutz und Netzstabilität energiewirtschaftlich betätigen dürfen.

  12. stellen fest, dass die Intensivierung der Anstrengungen zur Erreichung der Klimaziele bereits für die bestehenden Aufgaben nur durch Sicherstellung einer leistungsfähigen Personal- und Finanzausstattung der kreislichen Ebene erfolgreich umgesetzt werden kann, die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie des hierfür notwendigen Personals gegenwärtig aber stark projektgebunden ist und vor allem über Fördermittel des Bundes erfolgt. Wiederkehrende Antragsverfahren mit kurzer Projektlaufzeit widersprechen der Daueraufgabe Klimaschutz, dem einhergehenden Erfordernis von Planbarkeit und Rechtssicherheit und führen zu einem ineffizienten Verwaltungsaufwand der in doppelter Weise Ressourcen bindet, um sich selbst zu verwalten. Die Übertragung eventueller neuer Aufgaben sowie eine Erweiterung bestehender Aufgaben aufgrund von europa- oder bundesrechtlichen Vorschriften muss sich zudem stets am Verbot des Aufgabendurchgriffs messen lassen und auf Landesebene konnexitätskonform ausgestaltet werden.

  13. mahnen an, dass der bestehende Rechtsrahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene den Zielen des Klimaschutzes und der CO2-Reduktion teilweise entgegensteht, indem er in wesentlichen Bereichen, wie beispielsweise in den Sektoren Bau, Verkehr und Energie, regionale Strukturen behindert oder Synergieeffekte ungenutzt lässt. Unter anderem erfordern der Erhalt der Netzstabilität als auch die Ziele der Entwicklung und Sicherstellung einer gemischt zentral-dezentralen Energie- und Wärmeversorgung eine landkreisweite Betrachtung sowie die Möglichkeit zur Teilhabe.

  14. fordern dazu auf, Ziele und Maßnahmen an den unterschiedlichen Bedürfnissen und den Herausforderungen von Stadt und Land zu orientieren und unter Einbeziehung und Mitsprache der Landkreise flexibel auszugestalten. Die Maßnahmen und Ziele müssen zudem in Einklang gebracht werden mit dem bestehenden sozialen Gefüge, wirtschaftlicher Entwicklung, Sicherung von Wohlstand und industrieller Wertschöpfung. Das Einsparpotential konkreter Klimamaßnahmen muss in Bezug auf die jeweiligen Stückkosten vergleichbar sein, ihre Anerkennungsfähigkeit muss rechtsverbindlich feststehen.

  15. fordern Bund und Länder in Anerkennung ihrer föderalen Verantwortung dazu auf, die Finanzierung der notwendigen Klimaschutzmaßnahmen und damit einhergehenden Aufgaben auf Ebene der Landratsämter durch die Schaffung unbefristeter Personalstellen sowie auf kreislicher Ebene mittels einer grundständigen Mittelzuweisung dauerhaft zu verstetigen. EU, Bund und Staatsregierung sind aufgefordert, die Landkreise hierzu unmittelbar an den aus der CO2-Bepreisung, dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus und der Energiebesteuerung entstehenden Erlösen durch Etablierung neuer Finanzströme angemessen zu beteiligen.