Anfragen werden beantwortet, sei es von unseren Bürgerinnen und Bürgern oder von unseren Abgeordneten! |
Nicht nur Bürgerinnen und Bürger stellen mir Fragen, per Email oder per Brief, auch unsere Abgeordneten haben mitunter Fragen an das Landratsamt. Eine Frage im November 2019 bezog sich auf die vierteljährliche Publikation des Landratsamtes, den "blickpunkt MIL". Vor dem Hintergrund von Gerichtsurteilen gegen gemeindliche Amtsblätter, welche in Konkurrenz zu Presseerzeugnissen getreten sind, hinterfragte sowohl unser Landtagsabgeordneter Berthold Rüth per Brief vom 4. November 2019 als auch der CSU-Kreisgeschäftsführer Christian Schreck mittels mehrfachen Posts auf dem Medium Facebook die Zulässigkeit des "blickpunkt MIL".
„blickpunkt Mil“ ist eine zulässige Publikation des Landkreises. Sie tritt nicht in Konkurrenz zu privaten Verlagen. Dies schon deshalb nicht, da Sie nur viermal im Jahr erscheint, nur 20 Seiten umfasst und damit schon keine Konkurrenzsituation gegenüber den täglich oder wöchentlich erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften entstehen kann.
Auch die Themen orientieren sich an unserem öffentlichen Auftrag. Es wird über aktuelle Tätigkeiten und Vorhaben der Kommunalverwaltung wie auch über Veranstaltungen und Ereignisse des Landkreises im Bereich Kultur, Sport, Ehrungen oder der kommunalen Wirtschaftsförderung berichtet. Es finden keine presseähnlichen Aussagen zum politischen Tagesgeschehen, dem Vereinsleben oder privaten Firmen statt.
Der seit 2019 bestehende Verzicht auf jegliche Werbung stärkt auch die Zulässigkeit, da die privaten Verlage sich neben den direkten Einnahmen oft und sogar ausschließlich durch Werbung finanzieren. Inhaltlich werden wir weiter darauf achten, mit der dreimonatigen Publikation nicht in Konkurrenz zu den Presseorganen zu treten. Bei den beklagten Organen von Gemeinden war meines Erachtens ausschlaggebend, dass über das Vereinsleben und Tagesgeschehen in den Orten berichtet wurde, also eine klassische Aufgabe der Presse, welche wir ausdrücklich achten.
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