Mittwoch, 28. Oktober 2020

Was der Landkreis Miltenberg mit der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Atommüll zu tun hat?


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 28. September 2020 veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Rahmen des Standortauswahlverfahren für mögliche Endlager für hochradioaktiven Abfall einen Zwischenbericht. Grundlage hierfür ist ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Standortauswahlgesetz, welches die Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall auf neue Beine stellt. Dieses Verfahren soll, so der Bundesgesetzgeber, wissenschaftsbasiert und partizipativ ablaufen. Odenwald aufgrund des sehr harten kristallinen Wirtsgesteins ausgewählt.
Ziel ist es, einen bestmöglichen Standort in Deutschland zu finden. Dabei geht es im Kern darum, für 1 Million Jahre einen möglichst sicheren Endlagerstandort zu finden für den hochradioaktiven Müll aus einem halben Jahrhundert Nutzung der Atomkraft in Deutschland. Alleine dieser Umstand zeigt mir persönlich, dass der Ausstieg aus der Atomkraft vor allem ethisch die einzig verantwortungsvolle Entscheidung ist!

In der ersten Phase wurde ganz Deutschland nach geologischen Gesichtspunkten überprüft und knapp 100 Teilregionen wurden identifiziert, die aus geologischen Gesichtspunkten ein bestmöglicher Standort für ein Endlager wären.

Beachtliche Teile von Spessart und Odenwald und damit auch des Landkreises Miltenberg gehören zu den 90 Teilgebieten, die deutschlandweit für mögliche Endlager für hochradioaktiven Abfall in Frage kommen. Die 90 Teilgebiete umfassen über 50% der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. Der Landkreis Miltenberg liegt im Teilgebiet 10. In der ersten Phase der Suche nach einem bestmöglichen Standort eines Endlager für hochradioaktiven Abfall wurden Spessart und Odenwald aufgrund des kristallinen Wirtsgesteins ausgewählt. Gemäß des Standortauswahlgesetzes des Bundes sind die Teilgebiete Räume, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Der bisherige, jahrzehntelang priorisierte Standort ist aufgrund mangelhafter geologischer Voraussetzungen bereits in dieser ersten Phase ausgeschieden.
In dieser ersten Phase geht es zunächst nur um die geologischen Kriterien, in der zweiten Phase werden die obertägigen Aspekte bewertet und in der dritten Phase die untertägigen. Nach jeder Phase muss der Bundesgesetzgeber, also Bundestag und Bundesrat, einen Beschluss fassen.

In jeder Phase muss die Öffentlichkeit beteiligt werden, deshalb bietet die für das Auswahlverfahren in den drei Phasen bis 2031 zuständige Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für unsere Region heute ab 17 Uhr eine Online-Sprechstunde an. Die Sprechstunde für interessierte Bürger*innen soll etwa eine Stunde dauern. Experten wollen erklären, warum das Gebiet im Landkreis Miltenberg aus geologischen Gesichtspunkten infrage kommt, und außerdem Fragen beantworten.

Seitens der Bayerischen Staatsregierung wurde das Ergebnis der ersten Phase bereits kritisiert; hier geht es vor allem um die Eignung oder Nicht-Eignung kristallinen Wirtsgesteins. Dieses ist jedoch im Standortauswahlgesetz ausdrücklich als geeignetes Gestein benannt - die Bayerische Staatsregierung hat im Bundesrat diesem Gesetz zugestimmt. Es heißt deshalb, sich nun mit den Ergebnissen der ersten Phase auseinanderzusetzen und dann mit Spannung die zweite Phase zu verfolgen, in der es um die Beurteilung der obertägigen Umstände geht.


Wer an der Online-Bürger*innen-Beteiligung am Mittwoch, 28.10.2020 teilnehmen möchte, muss den Youtube-Kanal www.bge.de/youtube aufrufen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Fragen können auch schon vorab per E-Mail an dialog@bge.de geschickt werden. Aber auch während des Livestreams sind Fragen möglich.


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