Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen und der durch eine Bund-Länder-Besprechung ab 4. November angekündigten bundesweiten Einschränkungen häufen sich Nachfragen zu dem, was erlaubt ist und was nicht. Grundsätzlich müssen wir aktuell abwarten, wie die Bund-Länder-Beschlüsse sich dann in der aktualisierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wiederfinden werden!
Bitte rufen Sie deswegen NICHT im Gesundheitsamt an. Das Gesundheitsamt arbeitet zwar an sieben Tagen in der Woche von 7 Uhr bis spät abends an der Ermittlung der Kontaktpersonen der positiv getesteten Menschen aus dem Landkreis Miltenberg, es ist aber NICHT telefonisch erreichbar. Wichtige Fragen bzw. Meldungen bitte per Email an gesundheitsamt@lra-mil.de! Sollten Sie positiv getestet sein, sind Sie aufgrund einer gültigen Allgemeinverfügung automatisch in Quarantäne! Bitte warten Sie die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt ab und notieren in der Zwischenzeit bereits Ihre relevanten Kontakte der letzten 10 bis 14 Tage. Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin!
Grundsätzliche medizinische und rechtliche Fragen werden Ihnen durch das zuständige Bayerische Staatsministerium online beantwortet:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Wichtige Antworten zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen in Bayern erhalten die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Sie ist täglich von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zu erreichen.
Das Bürger*innentelefon Corona des Landratsamt Miltenberg ist unter der Nummer 09371 501-716 an sieben Tagen in der Woche erreichbar. Hier werden alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – auch betreffend die Anmeldung für das Bayerische Testzentrum an der Helios-Klinik Miltenberg - zu folgenden Öffnungszeiten beantwortet:
Werktags von 8 bis 16 Uhr
Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen von 9 bis 14 Uhr
Die aktuelle Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Die darüber hinaus relevanten Regelungen für den Landkreis Miltenberg, z.B. Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen wie Fußgängerzone Miltenberg oder Bahnhofsumfeld von Miltenberg und Obernburg – Elsenfeld finden Sie hier:
https://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Coronavirus/Coronavirus-Rechtsgrundlagen.aspx
Darunter finden Sie auch die Allgemeinverfügung des Landkreises Miltenberg zur automatisch geltenden Quarantäne-Anordnung bei Erhalt eines positiven Corona-Ergebnisses.
Anmeldungen zum Corona-Testzentrum sind hier online möglich:
https://www.landkreis-miltenberg.de/Landkreis/Aktuell/Coronavirus.aspx
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Die rechtliche Einordnung der bayerischen Landkreise in 35er, 50er und 100er Inzidenzwerte finden Sie hier:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
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