Mittwoch, 31. Juli 2019

Fragen an den Landrat (2) - Was ist der Alarmplan Main?

 

Der Main bei Erlenbach am Main, Blick von der Eisenbahnbrücke nach Wörth am Main

Kein Katastrophenplan, ein Plan mit präventiver Absicht

Dieser neue „Alarmplan für den bayerischen staugeregelten Main“ der Regierung von Unterfranken geht auf kritische Wasserqualitäten im Main ein. In den vergangenen Jahrzehnten konnte die Abwasserbelastung sehr stark vermindert werden; eine bedenkliche Wasserbeschaffenheit kann sich heute jedoch zunehmend durch extreme Hitzeperioden und niedrige Abflüsse im Sommer einstellen.

Anfälligkeit des Mains bei Hitzeperioden

In solchen Zeiten ist gerade der Main, da er staugeregelt ist, besonders anfällig, wie die Regierung von Unterfranken im Alarmplan betont. Sein träge dahin fließendes Wasser heizt sich sehr schnell auf. Rasch können kritische Wasserqualitäten erreicht werden, die seine Pflanzen- und Tierwelt schädigen könnten. Auf jegliche weitere Belastungen würde der Main in dieser Zeit sehr empfindlich reagieren. Die Einleitungen von Abwärme oder Abwasser sind deshalb auf das Nötigste zu beschränken.

Einzelne Meldestufen

Durch entsprechende Meldestufen regelt der jetzt vorliegende Alarmplan der Regierung von Unterfranken das Verhalten der Anlieger, der Kommunen mit ihren Kläranlagen und der einleitenden Industrien. Er macht öffentlich bekannt, dass im Main wetterbedingt empfindliche ökologische Verhältnisse vorliegen. Deshalb hat dieser Alarmplan den Beinahmen – „Gewässerökologie“ erhalten. Er sorgt für eine hohe Qualität aller Beobachtungen und Messungen. Er sensibilisiert die Anlieger und die allgemeine Öffentlichkeit für die im Augenblick kritischen Verhältnisse in „ihrem Fluss“.

Der neue Alarmplan ersetzt den „Alarmplan Main“ aus dem Jahre 1984. Er berücksichtigt die neuen Qualitätsziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und der neuen Oberflächengewässerverordnung (OGewV). In seiner Art sowie seinen Vorgaben und der fachlichen Ausrichtung, die auch gewässerbiologische Untersuchungen mit einschließen, ist dieser Alarmplan bisher einzigartig.

Er beschreibt Meldestufen

  1. die kritische Verhältnisse in Kürze erwarten lassen (Stadium der Vorwarnung) und Zusatzmessungen erforderlich machen
  2. die gewässerbiologisch kritische Verhältnisse darstellen (Stadium der Warnstadium)
  3. die deutliche Beeinträchtigungen der Gewässerbiologie bis hin zu den Fischen erwarten lassen (Stadium des Alarms)


Die Wirkungsweise des Alarmplan Main

Der staugeregelte bayerische Main ist in zwei Meldebereiche eingeteilt (1. Landesgrenze nach Hessen bis Erlabrunn – 2. Erlabrunn bis zum Main-Donau-Kanal). Maßgebend sind dabei die Messwerte der automatischen Messstationen in Kahl, Erlabrunn und Trunstadt sowie die der gewässerbiologischen Beobachtungsstationen der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung. Gemessen werden die Wassertemperatur, der Sauerstoffgehalt und der pH-Wert des Wassers sowie der Abfluss. Weiterhin erfolgt eine Bewertung anhand der Kleintiere des Mains - auch der ökologischen Zustandsklasse nach EU-WRRL. Die Messstationen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und der Fa. E.ON KKG Grafenrheinfeld sind zur Verdichtung der Messungen integriert.

Ab der Meldestufe „Vorwarnung“ werden zusätzliche Messungen der Wasserqualität im Main durch die Wasserwirtschaftsämter durchgeführt.

Die Regierung von Unterfranken ist zentrale Meldestelle. Sie informiert bei „Vorwarnung“ alle Betreiber von Messstationen. Im „Warn-„ und „Alarmfall“ verständigt sie alle betroffenen Verwaltungen (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd, Polizeipräsidium Unterfranken, Bezirk Unterfranken, alle Landratsämter und kreisfreie Städte Unterfrankens, die Regierungen und Bezirke von Oberfranken, Mittelfranken sowie die Regierungspräsidien in Hessen und Baden-Württemberg) und die Medien. Die Landratsämter informieren ihrerseits nach einem festgelegten Meldeplan und einer Meldeliste alle Kommunen mit ihren Kläranlagen und alle direkteinleitende Industriebetriebe am Main. Es wird die Sauerstoffbelüftung an den Kraftwerksturbinen in Kleinostheim sowie die Überleitung von möglichst viel Altmühl- und Donauwasser über den Main-Donaukanal angeordnet. Schlammräumungen und Baggerungen sind im Main verboten. Kläranlagen dürfen zu Sanierungszwecken nicht abgeschaltet werden. Es erfolgt eine fachliche Beratung der Direkteinleiter zur Frachtreduzierung – gegebenenfalls sind Betriebseinschränkungen entsprechend der Bescheide vorzunehmen. Bei Bedarf ist der Einsatz von Feuerwehr, des Technischen Hilfswerkes und der Polizei vorgesehen.

Der „Alarmplan für den bayerischen staugeregelten Main“ kann wetterbedingte kritische Wasserqualitäten im Main nicht verhindern – aber er kann in diesen Zeiten die Anlieger und die Verwaltungen auf diese ökologische Problematik hinweisen und möglichst geringe Belastung des Mains anfordern. Wir im Landratsamt Miltenberg nehmen den Alarmplan und seine Meldestufen sehr ernst, sind in engem Austausch mit den Unternehmen am Main und konnten so im Sommer 2018 eine sehr kritische Situation hinsichtlich Sauerstoffgehalt und Wärme des Mains gut bewältigen. Dabei sind wir aber auf das Verständnis und die Kooperation der wichtigen Anrainer angewiesen.

Weitere Informationen finden Sie bei der Regierung von Unterfranken. Informationen und Beschreibung des Alarmplans entnommen aus den Veröffentlichungen der Regierung von Unterfranken.

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