Sonntag, 20. Dezember 2020

Corona: So beginnt die Impfkampagne im Landkreis Miltenberg am 27.12.2020!


                          

Impfkampagne im Landkreis Miltenberg startet am 27. Dezember


Ab 27. Dezember beginnen auch im Landkreis Miltenberg die Schutzimpfungen gegen COVID-19. Aufgrund des angekündigten Umfangs der Impfdosen liegt der Schwerpunkt zunächst auf der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Senioren- und Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen und dem Personal der ambulanten und stationären Pflege und somit auf den Bevölkerungsgruppen mit der höchsten Vulnerabilität. Hierfür werden mobile Impfteams für die Impfung vor Ort eingesetzt.

Eine Terminvereinbarung für das Impfzentrum des Landkreises an der Helios-Klinik Miltenberg ist derzeit noch nicht möglich.

Allgemeine Fragen zur Impfung werden hier beantwortet:

Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit

Die Über-80-Jährigen, die zuhause leben, werden Anfang Januar von der Landkreisverwaltung angeschrieben und informiert, ab wann für sie ein Impftermin möglich sein wird. Dies wird voraussichtlich ab Mitte Januar der Fall sein.

Im Impfzentrum des Landkreises Miltenberg an der Helios-Klinik Miltenberg laufen die Vorbereitungen auf den Beginn der Impfungen gegen das Corona-Virus auf Hochtouren. Start der Impfkampagne ist der Sonntag, 27. Dezember - aber zunächst mit den mobilen Impfteams, um die Menschen in den stationären Pflegeeinrichtungen primär zu schützen. Diese Konzentration ist das Ergebnis einer Besprechung der Kreisverwaltungsbehörden mit der Staatsministerin am 23. Dezember und auch deshalb notwendig, weil in der Anfangszeit nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um alle Zielgruppen der höchsten Priorität gleichzeitig zu versorgen.

In den Räumen der Helios-Klinik in Miltenberg arbeiten die Handwerker am Feinschliff im sogenannten Back-Office: Sozial- und Umkleideräume für das medizinische Personal werden eingerichtet, hier lagert auch das medizinische Material. Draußen, auf dem Gelände des ehemaligen Hubschrauber-Landeplatzes, wurden neun Container aneinandergereiht. Hier entsteht die erste Impfstraße, durch die alle zu Impfenden laufen: Anmeldung, Warteraum und mehrere Arztzimmer werden hier eingerichtet.


                                

Gemeinsam mit Helios-Geschäftsführer Sven Axt, Dr. Peter Zecha (Ärztlicher Leiter des Impfzentrums), Erwin Pfeifer (BRK-Geschäftsführer), Björn Bartels (BRK, Betriebsleiter des Impfzentrums) und Stefan Pache (Landratsamt, Abteilungsleiter für das Gesundheitsamt und Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz und des Corona-Stabes) informierte ich am Freitagmorgen mehrere Pressevertreter über den Fortgang der Arbeiten.

Allen Genannten lag ein Lob für die bisherige hervorragende Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Pandemie am Herzen – sei es beim Testzentrum wie auch bei der Errichtung des Impfzentrums. Die Aufforderung zur Errichtung des Impfzentrums, die vor kaum fünf Wochen gekommen sei, sei auf dem besten Weg, Loben muss ich in diesem Zusammenhang auch die beteiligten Firmen aus der Region. Jeder wisse, wie schwer es zurzeit sei, Handwerker zu bekommen und doch hätten die Firmen Rauch Möbel (Mobiliar), Wirl (Elektrik), Schneider sowie Jäger & Kaufmann (Sanitär) Mitarbeiter bereitgestellt, um zu helfen. Auch THW Miltenberg und Obernburg, Feuerwehr, dazu das BRK als Kooperationspartner für Testzentrum und Impfzentrum, hätten große Beiträge für eine „fulminante Gemeinschaftsleistung“ erbracht.

in Extralob verteile ich auch an die Ärzteschaft des Landkreises, die teilweise sogar aus dem Ruhestand komme und beim Impfen helfen werde. Es gebe darüber hinaus große Bereitschaft aus dem medizinischen Bereich, im Impfzentrum mit anzupacken. Dieser gemeinschaftliche Einsatz sei die wichtigste positive Erkenntnis aus der Pandemie: Wenn es darauf ankommt, packen alle an und halten zusammen!. Nicht zu vergessen ist auch der Beitrag der Helios-Klinik.

Man habe die Räume in Miltenberg gerne bereitgestellt, sagte Sven Axt, Geschäftsführer der Helios-Kliniken im Landkreis. Dabei handele es sich um bislang nicht genutzte Ausbaureserven für das Facharztzentrum, erklärte er. Björn Bartels, BRK, zeigte sich beim Rundgang durch die Räume optimistisch, dass dem Start nichts im Wege stehen wird: „Sobald der Impfstoff da ist, kann es am 27. Dezember losgehen, wir sind gut vorbereitet.“ Auch die Hardware sowie die Software, über die das Prozedere im Impfzentrum dokumentiert wird, soll laut Stefan Pache in Kürze installiert werden.

                                    

Die wichtigsten Punkte rund um das Impfen


  • Gemäß der Priorisierung der Impfstrategie des Bundesgesundheitsministeriums vom 18.12.2020 können sich die Bürgerinnen und Bürger ab Mitte der Woche über das Impfportal auf der Homepage des Landratsamtes Miltenberg zur Impfung anmelden. Bewohner*innen von Altenpflegeeinrichtungen müssen sich nicht anmelden; zu ihnen kommt ein mobiles Impfteam.

  • Aufgrund begrenzter Kapazitäten des Impfstoffes werden bis Mitte Januar die stationären Senioreneinrichtungen sowie die Fachkräfte in der stationären und ambulanten Pflege Priorität genießen.

  • Zum Impftermin sind Personalausweis, Gesundheitskarte, Impfpass sowie entsprechende Nachweise zur Priorisierung mitzubringen.

  • Im Impfzentrum, das barrierefrei zugänglich ist und aus mehreren aneinander gereihten, beheizten Containern besteht, werden nach der Anmeldung zunächst bis zu fünf Personen gleichzeitig über die Risiken aufgeklärt.

  • Anschließend wird jeder Angemeldete in eine Kabine gebeten, wo er bei Bedarf dem Arzt eine Frage stellen kann. Danach bekommt er den Impfstoff in den Oberarmmuskel injiziert.

  • Nach der Impfung verweilt der Geimpfte kurze Zeit in der Kabine, um eventuelle Nebenwirkungen abzuwarten. Sollten allergische Reaktionen auftreten, hilft das BRK sofort. „Wir sind bestens ausgerüstet“, sagt Björn Bartels; „niemand muss Angst haben“, beruhigt Ärztlicher Leiter Dr. Zecha.

  • Vor Verlassen des Impfzentrums bekommt jeder Geimpfte einen Termin für die zweite und letzte Impfung, die nach etwa 14 Tagen fällig wird. Eventuelle Beschwerden im Nachgang der Impfung sind mit dem Hausarzt abzuklären.

  • Öffnungszeiten: Das Impfzentrum wird dann seinen Betrieb aufnehmen, voraussichtlich Mitte Januar, wenn auch ausreichend Impfstoff auch für die Menschen über 80 Jahren zur Verfügung steht. Am Anfang wird von Öffnungszeiten an sieben Tagen pro Woche von 8 bis 16 Uhr ausgegangen. Im Januar soll eine zweite Impfstrecke eingerichtet werden.

  • Das Landratsamt wird die Bevölkerung wie bisher umfassend informieren, auch ein Bürgertelefon soll im Lauf der nächsten Woche speziell für Fragen rund um das Impfen eingerichtet werden.

  • Ab 27. Dezember startet die Impfkampagne mit mobilen Impfteams in den stationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises Miltenberg.

  • Wie priorisiert das RKI?

    Impfstrategie Bundesgesundheitsministerium 18.12.2020


    Schutzimpfungen mit höchster Priorität

    1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,

    2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,

    3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,

    4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, SARS-CoV-2-Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,

    5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.


    Schutzimpfungen mit hoher Priorität





    1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,

    2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dazu zählen Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation,

    3. enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und von Schwangeren,

    4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,

    5. Personen, die in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind,

    6. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.


    Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität



    1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,

    2. Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Adipositas (BMI >30), Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit chronischer Lebererkrankung, Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Personen mit Diabetes mellitus, Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie / Vorhofflimmern oder koronare Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen/Apoplex, Personen mit Autoimmunerkrankungen, Personen mit Krebserkrankungen, Personen mit COPD oder Asthma bronchiale, Personen mit rheumatischen Erkrankungen,

    3. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, welches keine PatientInnen mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut,

    4. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, in den Parlamenten und in der Justiz,

    5. Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, Ernährungs- und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen,

    6. Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind,

    7. Personen, mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen, insbesondere Saisonarbeiter, Beschäftigte in Verteilzentren oder der fleischverarbeitenden Industrie,

    8. Personen, die im Einzelhandel tätig sind.


                            



































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