Was macht eigentlich ein Naturschutzbeirat?
Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt ist die Umsetzung der bayerischen Naturschutzpolitik. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist es Aufgabe der Naturschutzbehörden, für die Durchführung und Umsetzung der Naturschutzgesetze der Europäischen Union sowie von Bund und Land zu sorgen.
Beratung der Naturschutzbehörde
Die bayerischen Naturschutzbehörden setzen sich zusammen aus dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als oberster Naturschutzbehörde, den sieben Regierungen als Höhere Naturschutzbehörden sowie den 71 Landratsämtern und 25 kreisfreien Städten als untere Naturschutzbehörden.
Im Rahmen der Naturoffensive arbeiten angegliedert an das LfU das Bayerische Artenschutzzentrum und das Biodiversitätszentrum Rhön. Zugeordnet an die Regierung von Schwaben arbeitet das Zentrum Naturerlebnis alpin.
Unterstützung vor Ort durch den Naturschutzbeirat
Darüber hinaus werden die Naturschutzbehörden von ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeiräten wissenschaftlich und fachlich beraten. Die unteren Naturschutzbehörden werden zusätzlich von etwa 1000 Mitgliedern der Naturschutzwacht unterstützt.
Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung der Unteren Naturschutzbehörde werden Beiräte, die sogenannten Naturschutzbeiräte, am Landratsamt gebildet. Der Beirat setzt sich aus sachverständigen Personen auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur, Agrar, Forst und Jagd / Fischerei zusammen. Er besteht aus fünf Mitgliedern und fünf Stellvertreter*innen.
Mindestens zweimal im Jahr tritt der Naturschutzbeirat zusammen, mit dabei immer die Untere Naturschutzbehörde, und so oft wie ich Zeit finde, auch ich persönlich. Das ist mir auch Ende Juni gelungen, bei der ersten Sitzung im Jahr 2020.
Der Bericht zur jüngsten Sitzung im Juni 2020
Staustufenbau und Solaranlage im Naturschutzbeirat diskutiert
Der
Naturschutzbeirat des Landkreises hat sich bei seiner Sitzung am Dienstag im
Bürgersaal des Mönchberger Rathauses mit Themen wie etwa den Auswirkungen des
Neubaus der Staustufe Obernau, der laufenden Biotopkartierung und der
Errichtung einer Solaranlage bei Eichenbühl befasst.
Länger
diskutiert wurde über den geplanten Neubau der Staustufe Obernau. Dieser hat Auswirkungen
auf die Natur, da großflächig in die Natur eingegriffen
wird und dafür entsprechende Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.
Dies betrifft auch den Landkreis Miltenberg, da eine Teilfläche des geschützten
Landschaftsbestandteils Mainauenwald aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden
muss. Konkret geht es um eine Fläche von 4.200 Quadratmetern. Ausgeglichen
werden soll diese Herausnahme mit der Anlage eines neuen, großen Auwalds auf der
Großwallstädter Seite des Mains, wo artenarmes Extensivgrünland für die
Gründung eines Auwaldes abgegraben werden soll. Langfristiges Ziel sollte es
laut dem Naturschutzbeirat sein, dieses Gebiet später erneut unter Schutz zu
stellen. Da das Gremium das Ausgleichskonzept als überzeugend sah, fiel der
Beschluss zur Herausnahme der Teilfläche aus dem Schutzgebiet einstimmig.
Auch
der geplante Bau einer Solaranlage auf einer Fläche von rund zehn Hektar
auf der Ebenheider Höhe bei Eichenbühl wurde intensiv besprochen. Hier will ein
Unternehmen in Kooperation mit der Gemeinde Eichenbühl eine Anlage erstellen,
die rechnerisch bis zu 3000 Haushalte mit Energie aus erneuerbaren Energien
versorgen kann. Dafür ist es notwendig, diese Fläche aus dem
Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen. Damit keine Insel entsteht, sollen auch angrenzende
Flächen bis zur Landesgrenze nach Baden-Württemberg
sowie der Ebenheider Hof aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden –
insgesamt 17 Hektar. Bei der in Frage
kommenden Fläche handelt es sich um intensiv genutztes Acker- und
Dauergrünland, das als Puffer für das Schutzgebiet dient.
Im Rahmen des Anlagenbaus soll die Fläche auch
ökologisch aufgewertet werden. Zwar
handelt es sich nur um 0,057 Prozent der Fläche
der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis, dennoch bedauerten mehrere
Naturschutzbeiräte den Verlust wertvoller Ackerfläche. Allerdings sei zu
bedenken, dass die Fläche für erneuerbare Energien genutzt werden wird, wurde
geäußert. Im Änderungsverfahren werden nun noch die Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände gehört, die Bürgerinnen
und Bürger können bis 31. Juli Anregungen und Bedenken vorbringen. Die
Entscheidung, ob die Flächen aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden, hat
der Kreistag am 19. Oktober 2020 zu treffen.
Ulrich Müller, Naturschutzfachkraft am Landratsamt,
informierte das Gremium über die Biotopkartierung im Landkreis
Miltenberg. Diese sei notwendig, so Müller, denn die Daten seien nach 35 Jahren
veraltet. Neue Daten seien eine wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage
für Behörden, Gemeinden und Verbände. Die Kartierung, mit der wertvolle
Lebensräume im Landkreis erfasst werden, läuft noch bis Oktober 2022. Sie liefert
eine Bestandsaufnahme der wertvollen Flächen und Pflanzenarten, die hier leben.
Im Sommer 2023 erwartet Müller die Fertigstellung der Kartierung mit Information
der Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Internet. Alle Grundeigentümer, auf
deren Flächen neue Biotope festgestellt wurden, würden darüber informiert. Bei
der letzten Bestandsaufnahme habe es im Landkreis 1086 Biotope auf einer Fläche
von 2.815 Hektar gegeben, sagte Müller, was einem Flächenanteil von 3,9 Prozent
entspricht.
Als „Erfolgsprojekt“ bezeichnete die Leiterin des
Sachgebiets Naturschutz, Jagd- und Fischereiwesen am Landratsamt, Regina Groll, das
Ersatzgeldprojekt „Geschützter Landschaftsbestandteil Fechenbachtal“.
Mit Bildern zeigte Kerstin Maier (Landschaftspflegeverband), wie seit Dezember
2019 daran gearbeitet wird, das Tal offen zu halten. Standortfremde Bäume wie
Fichten und Gehölze seien gerodet und großflächige Brombeerhecken entfernt
worden, blickte sie zurück. Die freigestellten Flächen habe man gepflegt,
zeigte sie und kündigte an, dass es im Herbst mit den Arbeiten weitergehen
werde. Ziel sei es, die Flächen künftig mit Rinderbeweidung offen zu halten.
Mittlerweile habe man auf rund 88 Prozent der Flächen Zugriff, sagte sie –
entweder durch Kauf oder Pacht.
Anschließend besuchten die Naturschutzbeiräte die
ehemalige Klärschlammdeponie Rück-Schippach, die seit vielen Jahren
verfüllt ist und auf deren Gelände mehrere kleine Biotope angelegt wurden. Laut
Steffen Scharrer (Bund Naturschutz) sei hier das einzige Vorkommen von
Laubfröschen im Landkreis Miltenberg zu verzeichnen. Der Naturschutzbeirat will
versuchen, gemeinsam mit der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises als
Anlagenbetreiber und dem Landschaftspflegeverband dem
Laubfrosch und anderen Amphibien mit verschiedenen Maßnahmen hier noch mehr
Lebensraum zur Verfügung zu stellen.
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