Montag, 26. April 2021

Pandemie: AKTUELLE CORONA-REGELN - Das gilt im Landkreis Miltenberg




Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf vielfachen Wunsch auch hier ein Überblick zur Rechtslage:

AKTUELLE CORONA-REGELN - Das gilt im Landkreis Miltenberg (Stand 26.04.2021)

Ausgangssperre: Die Ausgangssperre gilt von 22 bis 5 Uhr. Das Haus (umfasst auch das Grundstück) verlassen dürfen Menschen nur bei medizinischen Notfällen, wenn sie sich um hilfsbedürftige Menschen kümmern müssen, aus beruflichen oder anderen ähnlich gewichtigen Gründen und zur Versorgung von Tieren.

Schulen und Kitas: Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 bleiben die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen. Ausgenommen sind nur die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen. Die Regelung gilt auch hier solange, bis 5 Tage hintereinander der Inzidenzwert unter 100 gesunken ist.

Die Regelung, jeweils freitags anhand des Inzidenzwerts zu entscheiden, ob die Schulen und Kitas in der kommenden Woche geschlossen oder geöffnet sind, entfällt somit.

Die Ausnahme für die wechselseitige unentgeltliche Kinderbetreuung in festen Betreuungsgemeinschaften ohne Rücksicht auf die Zahl der beteiligten Haushalte entfällt.

Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin im ÖPNV, einschließlich Taxen, in Läden sowie in Synagogen, Moscheen oder Kirchen. Bei noch zulässigen körpernahen Dienstleistungen gilt die FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht auf ausgewählten öffentlichen Plätzen.

Sport: Die kontaktfreie Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

Einzelhandel: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 150 entfällt Click & Meet mit Test. Im Landkreis Miltenberg ist deshalb ab morgen, dem 27.04.2021, nur noch Click & Collect erlaubt.

Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpfleger geöffnet bleiben. Diese dürfen aber nur mit Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) arbeiten. Friseur- und Fußpflegebesuche sind nur mit negativem Test möglich.

Gastronomie: Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist untersagt, Lieferung ist aber möglich.

Wochenmarkt: Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden.

Freizeit und Kultur: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten sind geschlossen.

Erwachsenenbildung/außerschulische Bildung: Präsenzangebote sind untersagt.

Musikschule: Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.

Kontaktbeschränkungen: 1 Haushalt + max. 1 Person aus einem weiteren Haushalt (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt).

Aktuelle Fallzahlen und Informationen zum Testangebot & Impfen

Aktuell befinden sich 427 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen in Isolation und Überwachung durch das Staatliche Gesundheitsamt Miltenberg. Seit Freitag kamen 103 Neuinfektionen hinzu. Zusätzlich befinden sich 515 Menschen als Kontaktperson I in Quarantäne. Zur Zeit werden 7 Menschen aus dem Landkreis stationär behandelt, davon ist keine Person intensivpflichtig. Es gab bisher 120 Todesfälle. Die Anzahl der bekannt gewordenen Coronavirus-Infektionen beläuft sich auf 5.326 Fälle. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis derzeit bei 184,9 (Quelle: RKI, Stand 26. April, 3:09 Uhr). 

Der RKI-Wert hat sich in den vergangenen anderthalb Wochen von unter 100 auf aktuell über 180 deutlich erhöht. In den stationären Pflegeeinrichtungen ist die Lage im Landkreis Miltenberg im positiven Sinne stabil, da hier keine Ausbrüche zu verzeichnen sind. In den Schulen und Kindertagesstätten gibt es landkreisweit nur wenige Einzelfälle. Schwerpunkt sind neben der Vielzahl von Infektionen im privaten Umfeld mehrere Infektionsgeschehen in Betrieben, hier gibt es in vier Unternehmen jeweils zwischen 8 und 16 positive Fälle. Als problematisch erweist sich insgesamt, dass bei der britischen Mutante die Hygieneregel „Abstand halten“ aufgrund der deutlich stärkeren Infektiösität oft nicht ausreichend ist. 

Aufgrund von deutlich geringeren Liefermengen in den kommenden zwei Wochen können derzeit keine neuen Termine für eine Erstimpfung vereinbart werden; die vereinbarten Zweitimpftermine sowie die Termine für Erstimpfungen am 3. & 4. Mai können durchgeführt werden. Das Landratsamt Miltenberg informiert die Öffentlichkeit erneut, sobald wieder neue Impftermine für eine Erstimpfung verfügbar sind. 

Seit Montag sind in Collenberg und Großwallstadt zwei POC-Schnelltestzentren des Landkreises Miltenberg in Betrieb. Am Donnerstag wird das Schnelltestzentrum Wörth/Trennfurt seinen Betrieb aufnehmen. Eine Online-Anmeldung ist zwingend notwendig, so wird unter anderem die Wartezeit auf das Testergebnis vermieden. Das Testergebnis wird digital versandt. Auf der Startseite des Landratsamtes Miltenberg unter www.landkreis-miltenberg.de findet sich rechts der Button „Schnelltests im Landkreis Miltenberg“. Über diesen Schnellzugriff gelangt man auf die Corona-Sonderseiten zu den Testmöglichkeiten im Landkreis Miltenberg. Hier finden sich Informationen zu den PCR-Tests im Testzentrum, den Routen und Haltepunkten der zwei Schnelltestbusse sowie dem lokalen Schnelltestangebot in den Schnelltestzentren sowie den 16 Apotheken im Landkreis Miltenberg. 

Das Servicetelefon Corona des Landratsamtes beantwortet alle Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus – auch zur Anmeldung für die PCR- oder Schnelltests – unter der Nummer 09371 501-716 zu folgenden Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr. Antworten zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen und die rechtlichen Vorgaben in Bayern erhalten die Bürgerinnen und Bürger über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung. Sie ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089 122 220 zu erreichen.

Fragen und Meldungen von positiv Getesteten sowie möglichen Kontaktpersonen sollen bevorzugt per E-Mail direkt unter infektionsschutz@lra-mil.de an das Gesundheitsamt gestellt werden. Bei Krankheitssymptomen werden die Betroffenen gebeten, sich an den Hausarzt/die Hausärztin oder telefonisch an den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu wenden. 

Die Registrierung zur Impfung ist unter www.impfzentren.bayern sowie alternativ für Personen ohne Internetanschluss telefonisch unter der Servicenummer 09371 501-750 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr sowie am Wochenende von 9 bis 14 Uhr möglich. Ebenso können sich hier Menschen melden, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.


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