Hier die
Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags:
Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, kritisiert den Vollzugsaufwand bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Ohne Vorgaben des Bundes zur Auslegung des Gesetzes werden die Gesundheitsämter den Vollzug nicht leisten können! Die Ämter arbeiten ohnehin schon seit Monaten am Limit! Die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums „Pflegekräfte können weiterarbeiten, bis das Gesundheitsamt entscheidet“ verlagert die Verantwortung komplett auf die Gesundheitsämter. „Bundesgesundheitsminister Lauterbach macht sich hier einen schlanken Fuß“, so Bernreiter. „Zusätzliches qualifiziertes Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen ist nicht vorhanden.“
Am 16. März 2022 tritt nach dem Infektionsschutzgesetz die Impfpflicht für Mitarbeiter von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte Mitarbeiter neu eingestellt werden und für bereits beschäftigte Mitarbeiter müssen die Arbeitgeber einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln. „Je nach Anzahl von Einrichtungen und der jeweiligen Impfquote unter den Mitarbeitern in einem Landkreis sprechen wir hier von Fällen im dreistelligen Bereich, bei denen sich das Verwaltungsverfahren über Wochen hinziehen kann“, erläutert Präsident Bernreiter.
Zum Schutz der vulnerablen Personengruppe der hochbetagten Bewohner in Alten- und
Pflegeheimen befürwortet der Bayerische Landkreistag grundsätzlich die
einrichtungsbezogene Impfpflicht. „Wir haben das aber immer nur als Vorstufe zu
einer zeitnah kommenden allgemeinen Impfpflicht gesehen“, stellt Präsident Bernreiter klar. „Wenn die allgemeine Impfpflicht aus welchen Gründen auch immer vom Bund
jetzt nicht auf den Weg gebracht werden kann, muss das Inkrafttreten der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht in jedem Fall ausgesetzt werden, zumindest bis vom Bund praktikable und unbürokratische Vollzugshinweise vorgelegt werden. Ansonsten verliert die Politik an Glaubwürdigkeit!“, so Präsident Bernreiter abschließend.
Der Bayerische Landkreistag
Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen
Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen
Städtetag und dem Bayerischen Bezirkstag. Er vertritt die 71 bayerischen
Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die
kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt
der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder
und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen
Landkreistags ist der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, als
Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Andrea Degl die Geschäftsstelle.
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